Das Wichtigste in Kürze
- Corporate Benefits verursachen für Arbeitgeber Kosten; gleichzeitig bieten sie jedoch – bei richtiger Anwendung – einen großen Mehrwert für die Mitarbeiterbindung und im Recruiting.
- Die Finanzierungsart hat Auswirkungen auf die Kosten der bAV.
- Neben den Beiträgen zur bAV können Kosten durch die Beratung und Verwaltung der Betriebsrente sowie den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss entstehen.
- Der Arbeitgeber haftet für die zugesagten Leistungen der bAV (Einstandspflicht). Je nach Durchführungsweg kann es zudem zu ungünstigen Bilanzberührungen kommen.
Was kostet ein Mitarbeiter?
Die Kosten eines Mitarbeiters für ein Unternehmen umfassen nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch zusätzlichen Ausgaben.
- Neben dem Lohn müssen Arbeitgeber ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen tragen, einschließlich Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Beiträge betragen etwa 20 bis 22 Prozent des Bruttogehalts.
- Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft variieren je nach Branche und Gefährdungsklasse; die Kosten liegen meist bei ein bis zwei Prozent des Bruttogehalts.
- Unter die Lohnnebenkosten fallen Kosten für Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit.
- Daneben muss der Arbeitgeber Kosten für Fort- und Weiterbildungen, Seminare und Schulungen sowie Kosten für die Ausstattung des Arbeitsplatzes einkalkulieren.
- Auch im Rahmen der Personalverwaltung fallen Kosten für die Personalabteilung, Rekrutierung, Mitarbeiterevents und administrative Aufgaben an.
- Die Kosten für betriebliche Benefits, wie zum Beispiel der bAV, können erheblich variieren, abhängig von den angebotenen Leistungen und der Anzahl der Mitarbeiter.
Die Kostenfaktoren der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick
Die Finanzierungsart der betrieblichen Altersvorsorge hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen:
Arbeitgeberfinanzierte bAV: Die Arbeitgeberkosten bei der bAV sind grundsätzlich höher, wenn die Vorsorge vollständig arbeitgeberfinanziert ist, da er die Beiträge allein trägt. Hinzukommen Verwaltungs- und gegebenenfalls Beratungskosten.
Mischfinanzierung über Entgeltumwandlung: Bei der Entgeltumwandlung hingegen fallen primär nur indirekte Kosten wie der gesetzliche Arbeitgeberanteil, Verwaltungskosten und ggf. Beratungskosten an. Es kann jedoch auch Unterschiede geben, je nach Vereinbarung oder Tarifvertrag, die die Kostenstruktur beeinflussen.
Beratungskosten in der bAV
Ein Berater kann durch seine Fachkompetenz, individuelle Beratung, administrative Unterstützung und regelmäßige Anpassungen zur optimalen Verwaltung und Nutzung der bAV beitragen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber zwischen zwei Beratungsformen wählen:
Die Honorarberatung
Bei der Beratung auf Honorarbasis beauftragt er einen bAV-Profi, der in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und gegebenenfalls einem Steuerberater eine Kommunikationsstrecke baut und sich um die Verwaltung sowie der zugehörigen Technik kümmert. Die Leistung wird in der Honorarberatung in Tagessätzen abgerechnet. In der Regel betragen die Beratungskosten zwischen 150 und 300 Euro pro Stunde. Die reine Beratung ist günstiger als die Erstellung eines Konzepts.
Die erfolgs- bzw. provisionsbasierte Beratung
Die erfolgs- oder provisionsbasierte Beratung ist die gängigste Variante in Deutschland. Viele Firmen greifen auf diese Beratungsform zurück, um den Großteil der anfallenden Kosten nicht unmittelbar in Form einer Rechnung begleichen zu müssen. Dazu kommt, dass die erfolgs- oder provisionsbasierte Beratung je nach Firmengröße aufgrund von Kollektivrabatten günstig ist. Provisionen fließen bei Erfolg trotzdem. Es können zudem Pauschalen für gewisse Analyse-Bausteine oder Schritte in der Vorarbeit anfallen. Das ist insbesondere für sehr große Firmen relevant. Im Verhältnis ist die erfolgs- oder provisionsbasierte Beratung günstiger als die Honorarberatung. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Beratungsformen erhalten Sie hier: Honorarberatung als Alternative zur Provisionsberatung?
Rechts- und Steuerberatung
Aufgrund des deutschen Standesrechts und zur Enthaftung des Arbeitgebers ist eine separate Beauftragung der hauseigenen Partner oder der Netzwerkpartner eines Beraters erforderlich. In der Regel sparen Arbeitgeber durch diese Zuarbeit erhebliche Honorare ein, da die Abstimmung mit den Standesträgern so sehr vereinfacht werden kann.
Verwaltungskosten der bAV
Bei der betrieblichen Altersvorsorge können verschiedene Verwaltungskosten anfallen, die von der Art des Produkts und der Verwaltung durch den Anbieter abhängen. Zu den typischen Verwaltungskosten zählen:
Die Verwaltungsgebühren decken die allgemeinen Kosten für die Verwaltung des bAV-Vertrags ab, wie beispielsweise die Buchhaltung und die Pflege der Verträge.
Zu den Kosten für die Vertragsführung gehören Gebühren für die Erstellung und Pflege der Verträge sowie die Kosten für die regelmäßige Kommunikation und Information der Versicherten.
Wenn die bAV mit fondsgebundenen Produkten kombiniert wird, fallen Verwaltungskosten für das Fondsmanagement an.
Bei der Auszahlung der bAV als Renten oder Kapitalleistung können ebenfalls Verwaltungskosten entstehen, zum Beispiel für die Berechnung und Auszahlung der Rentenbeträge. Dies betrifft vor allem Pensionszusagen.
Wichtiger Hinweis:
Die Pensionszusage, die Unterstützungskasse und der Pensionsfonds lösen neben den allgemeinen im Produkt eingepreisten Kosten zusätzliche Kosten für Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) aus.
Der Arbeitgeberanteil in der Betriebsrente
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss
Ein weiterer Kostenfaktor sind die Beiträge der Arbeitnehmer. Seit dem 01. Januar 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltumwandlung mit mindestens 15 Prozent zu fördern. Der durchschnittliche Arbeitgeberanteil inklusive Förderung liegt zwischen 170 und 200 Euro. Für den Arbeitnehmer liegt der Einsatz zwischen 80 und 100 Euro. Die Förderung nach BRSG entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard.
Förderung über dem Mindeststandard
Eine über den Mindeststandard hinausgehende Förderung der bAV stärkt die Attraktivität des Arbeitgebers und verbessert die Mitarbeiterbindung.
Die Risiken bei der Finanzierung der bAV
Die Einstandspflicht des Arbeitgebers in der bAV
Die Einstandspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge besagt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen gegenüber den Arbeitnehmern haftet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die vereinbarten Altersversorgungsleistungen tatsächlich erbracht werden. Am sichersten ist es, die bAV über einen Versicherer abzuwickeln. Er gewährleistet die Garantien. Die Einstandspflicht kann dann zum Verhängnis werden, wenn der Arbeitgeber zu viel verspricht oder ein zu hohes Risiko im Investment eingeht.
Bilanzberührungen
Je nach Art der bAV, beispielsweise bei Pensionszusagen, kann es zu einer ungünstigen Bilanzberührung kommen, bei der die Rückstellungen des Arbeitgebers nicht mehr den tatsächlichen Verpflichtungen entsprechen. Zwar lassen sich diese Risiken durch Gestaltungsmaßnahmen mindern, aber nicht vollständig eliminieren.
Insolvenzschutz
Das Risiko der Insolvenz ist in den meisten Fällen abgedeckt durch einen Pensions-Sicherungs-Verein oder durch den Protektor in der Direktversicherung. Beide Einrichtungen gewähren die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.