Das Wichtigste in Kürze
- Über die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen.
- Steuerfrei sind im Jahr 2024 bis zu 604 Euro und sozialabgabenfrei bis zu 302 Euro möglich.
- Arbeitgeber sind seit 2022 verpflichtet, einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Sparbeiträge ihrer Angestellten zu leisten.
- Bei Nutzung der Förderung gilt die Entgeltumwandlung als sinnvolle Möglichkeit, die Altersvorsorge aufzubessern.
Was ist Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung, oder Gehaltsumwandlung, ist ein Rechtsanspruch, den Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 haben. Die Grundlage hierfür liefert das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG). § 1a (Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung) besagt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen und so steuer- und sozialabgabenfrei für seinen Renteneintritt vorsorgen darf (Tarifverträge ausgenommen).
- In der Umsetzung schließt der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung, nach der ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine Altersvorsorge umgeleitet wird, anstatt als Teil des Nettoeinkommens ausgezahlt zu werden.
- Die umgewandelten Beträge können in verschiedenen Anlageformen, wie Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds, angelegt werden.
- Mit Eintritt in die Rente erhält der Betriebsrentner seine angesparten Beiträge.
Staatliche Förderung für Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet einen bedeutenden Vorteil durch staatliche Förderungen: Arbeitnehmer müssen nur einen geringen Betrag von ihrem Bruttoeinkommen umwandeln, dieser hat jedoch durch die Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben eine umso größere Wirkung auf die Altersvorsorge. Wie hoch die Ersparnis genau ist, zeigt unser Rechenbeispiel.
Rechenbeispiel: So funktioniert Entgeltumwandlung in der Ansparphase
Das Rechenbeispiel geht von folgenden beispielhaften Personenmerkmalen aus:
- Alter: 30 Jahre
- Wohnort: Berlin
- Steuerklasse I
- Keine Kinder
- Steuern inkl. Kirchensteuer
Bestandteil | ohne bAV | mit bAV | Differenz (Ersparnis bzw. Einbußen) |
---|---|---|---|
Bruttogehalt | 3.500 € | 3.500 € | |
Entgeltumwandlung | 0 € | 100 € | |
Steuern* | 614 € | 583 € | 31 € |
Sozialabgaben* | 701 € | 681 € | 20 € |
Nettogehalt* | 2.185 € | 2.136 € | 49 € |
Das Beispiel veranschaulicht: Während 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge fließen, hat der Arbeitnehmer nur 49 Euro weniger Nettoeinkommen im Monat zur Verfügung. Mit dem richtigen Produkt können Arbeitnehmer darüber hinaus Performance erzielen. Zum Beispiel, wenn das bAV-Produkt einen starken Investmentanteil hat oder die Chance eröffnet, individuell in einen ETF zu investieren. Dadurch gewinnen Arbeitnehmer ein echtes Performance-Produkt, ohne auf Garantien zu verzichten.
Welcher Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung kann grundsätzlich über jeden Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge stattfinden. Am gängigsten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds.
So fördert der Staat
Die Sparbeiträge, die der Arbeitnehmer mit der Entgeltumwandlung sparen kann, sind begrenzt und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2024 liegt sie bei 7.550 Euro monatlich.
Auf dieser Basis können Arbeitnehmer bis zu vier Prozent des Bruttogehalts monatlich, also maximal 302 Euro, ohne Sozialabgaben sparen. Steuerfrei ist sogar ein Betrag von bis zu acht Prozent möglich, was 604 Euro entspricht. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angehoben wird, erhöhen sich auch steuer- und abgabenfreien Sparbeiträge.
Recht auf Entgeltumwandlung: Pflicht des Arbeitgebers
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Hat ein Arbeitgeber keine Lösung für die Entgeltumwandlung, dann muss er eine schaffen. Anderenfalls muss er sich mit der Lösung auseinandersetzen, die sein Arbeitnehmer vorschlägt. Der Arbeitgeber hat jedoch keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer auf dieses Recht hinzuweisen.
Zudem haben Tarifverträge die Möglichkeit, die Regelungen zur Entgeltumwandlung zu modifizieren oder sogar auszuschließen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich an die dort getroffenen Regelungen gebunden.
Experten-Tipp: Für Arbeitnehmer besonders vorteilhaft mit Zuschuss des Arbeitgebers
„Arbeitgeber sind durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Beiträge der Arbeitnehmer zu leisten, sofern sie in mindestens derselben Höhe Lohnnebenkosten einsparen. Für bestehende Verträge gilt dies seit 2022, für Neuverträge bereits seit 2019.
Für Arbeitgeber kann es eine überlegenswerte Strategie sein, einen höheren Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu gewähren. Dies schafft einen erheblichen Mehrwert für die Arbeitnehmer und macht die betriebliche Altersvorsorge für sie deutlich attraktiver. Das kann nicht nur die Mitarbeiterbindung stärken, sondern auch das Unternehmen als einen fürsorglichen und unterstützenden Arbeitgeber positionieren.
Warum sollte der Zuschuss möglichst 20 Prozent betragen? Für Arbeitnehmer wird die betriebliche Altersvorsorge besonders dann attraktiv, wenn der Arbeitgeber sie kräftig unterstützt. Eine ordentliche Förderung durch den Arbeitgeber, beginnend bei einem Zuschuss von etwa 20 Prozent, macht die Betriebsrente trotz der späteren vollen Besteuerung der Rentenbeiträge im Alter finanziell besonders lohnenswert.”
Stephan Seidenfad, bAV-Experte
Lohnt sich die Entgeltumwandlung auch für Spitzenverdiener?
Spitzenverdiener, deren Gehalt deutlich über 6.900 Euro im Monat liegt, profitieren nicht mehr so stark von den Einsparungen bei den Sozialabgaben. Da die zu leistenden Sozialabgaben über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung (in 2024 5.175 Euro) nicht mehr steigen, verringert sich der Vorteil aus den Sozialabgabenersparnissen für diese Einkommensgruppe. Die Steuereinsparungen bleiben jedoch attraktiv, insbesondere da Spitzenverdiener eine Steuerlast von nahezu 45 Prozent haben können.
Fördert der Arbeitgeber die bAV für den Spitzenverdiener nicht, zum Beispiel, weil er selbst keine Einsparungen bei den Sozialabgaben hat, dann lohnt sich auch die Entgeltumwandlung für Gutverdienende möglicherweise nicht. Eine genaue Berechnung im individuellen Fall ist essenziell, um die Rentabilität der Entgeltumwandlung zu beurteilen.
Unterstützungskasse beste Möglichkeit
Bei der Unterstützungskasse können höhere Summen steuerfrei umgewandelt werden. Aus diesem Grund ist dieser Durchführungsweg der bAV besonders vorteilhaft für Besserverdiener. Für Unternehmen, die ihren Haupt-Leistungsträgern ein attraktives Angebot machen wollen, ist dies eine interessante Möglichkeit.
Vorteile der Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer
- Erworbene Ansprüche aus der Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar und damit bestens abgesichert, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder Jobwechsel.
- Wenn ein Arbeitnehmer Teile seines Entgelts umwandelt, spart er sowohl Steuern als auch Sozialabgaben auf diesen Betrag.
- Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrer Arbeitnehmer Sozialabgaben einsparen (Tarifverträge ausgenommen). Die verpflichtende Mindestförderung von 15 Prozent gilt seit 2019 für neu abgeschlossene Verträge und wurde ab 2022 auch auf bestehende Altverträge ausgeweitet. Diese Regelung betrifft die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds sowie Pensionskasse.
- Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge haben Arbeitnehmer die Auswahl zwischen der lebenslangen Rente, der vollständigen Kapitalauszahlung und der teilweisen Kapitalauszahlung (30 Prozent Kapital, 70 Prozent Rentenleistung).
- Wenn Arbeitgeber keine eigenfinanzierte Betriebsrente anbieten, kann der Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung selbstständig für die Verbesserung seiner Rente sorgen.
- In der Entgeltumwandlung ist der Beitrag sehr flexibel. Arbeitnehmer können entscheiden, wie viel sie einzahlen. Auch Beitragspausen, die sich beispielsweise durch eine längere Krankheit oder die Elternzeit ergeben, sind möglich.
- Besonders für Geringverdiener ist die Betriebsrente sinnvoll, da sie im Alter nur teilweise – wenn überhaupt – auf die Grundsicherung angerechnet werden kann. Die bAV kann darum ein sinnvolles Mittel sein, das monatliche Einkommen im Alter aufzustocken.
Nachteile der Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer
- Gesetzlich versicherte Empfänger einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen die Auszahlungen voll versteuern. Jedoch sinkt die Steuerlast im Rentenalter in den meisten Fällen erheblich, da die Einnahmen sinken. Besonders bei hohen Renten- oder Kapitalauszahlungen ist es wichtig, die nachgelagerte Besteuerung zu berücksichtigen.
- Im Rentenalter sind für alle gesetzlich Krankenversicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Rentner, die gesetzlich oder freiwillig krankenversichert sind, zahlen ihre Krankenkassenbeiträge selbst. Aktuell (Stand 2024) gibt es einen Freibetrag von 176,75 Euro monatlich in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle dort Pflichtversicherten. Die Abgaben zur Pflegeversicherung liegen derzeit bei 3,05 (Kinder) oder 3,4 Prozent (kinderlos).
- Der Arbeitnehmer kann die betriebliche Altersvorsorge in der Regel nicht vorzeitig kündigen und sollte dies auch nicht tun. Es drohen finanzielle Einbußen für beide Seiten sowie eine potenzielle Haftung für den Arbeitgeber. Wenn eine Kündigung stattfinden soll, dann müssen mindestens Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier – optimal schriftlich – zustimmen. Generell folgt die Betriebsrente hinsichtlich des Rentenbezuges den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Rentner auch erst mit Renteneintritt (frühestens ab Vollendung des 62 Lebensjahres, idealtypisch ab 67) von ihren Rentenpunkten profitieren. Alternativ ist aber eine Beitragsfreistellung problemlos möglich.
- Die Entgeltumwandlung mindert die gesetzliche Rente, jedoch wird dieser Verlust durch die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in nahezu allen Fällen drastisch übertroffen.
- Der Arbeitgeber hat bei der betrieblichen Altersvorsorge ein Mitbestimmungsrecht. Falls er es seinen Arbeitnehmern nicht freistellt, entscheidet er beispielsweise über den Durchführungsweg, das Produkt oder den Tarif.
- Bei der bAV kommen lediglich eingetragene Lebenspartner, Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder als Erben in Betracht. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Sterbegeld vorgesehen, abhängig vom jeweiligen Vertrag und dem ausgewählten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
Wie funktioniert die Auszahlung der Entgeltumwandlung?
Bei der klassischen Form der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer bei der Auszahlung zwischen drei Möglichkeiten wählen:
- einer monatlichen Rente
- einer einmaligen Kapitalauszahlung oder
- einer Teilkapitalisierung: zum Beispiel 70 Prozent Rente und 30 Prozent Kapital
Welche Auszahlungs-Variante der Entgeltumwandlung die richtige ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Arbeitnehmer müssen diese Entscheidung erst treffen, wenn sie in Rente gehen. Auf den Betrag fallen zusätzlich Steuern und ein Teil Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge an. Da die Rente im Best Case höchstens circa 50 Prozent des Nettoeinkommens eines Arbeitnehmers ausmacht – bei jungen Menschen sind es eher zwischen 46 und 47 Prozent – dann wird die Mehrheit auf die Zusatzrente angewiesen sein.
Mehr aus der bAV rausholen durch die Integration eines ETF-Sparplans
Die betriebliche Altersvorsorge kann mit einem ETF-Sparplan sinnvoll kombiniert werden. Dabei setzt der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung fort, mit dem Unterschied, dass ein Teil der Beiträge in ETFs (Exchange Traded Funds) investiert wird. Dies eröffnet die Chance auf deutlich höhere Renditen, ohne dabei die Garantie und Sicherheit, die eine bAV bietet, zu beeinträchtigen.
Problemstellen der Entgeltumwandlung: Tipps für Arbeitgeber
- Basierend auf unseren Beobachtungen ist die Nutzung der Entgeltumwandlung in Unternehmen gering; schätzungsweise nehmen lediglich sieben bis zwölf Prozent der Beschäftigten diese Möglichkeit zur Altersvorsorge in Anspruch. Eine gute Kommunikations-Strategie ist für den Erfolg der Zusatzrente entscheidend.
- Die Verwaltung ist für Unternehmen oft aufwendig. Durch die Digitalisierung der bAV kann die Personalabteilung deutlich entlastet werden.
- Die reine Vermarktung von Organisationssoftware verfehlt die Interessenlage der Unternehmen, da durch eine vereinfachte Verwaltung nicht das Problem der mangelnden Inanspruchnahme der Beschäftigten gelöst wird.
- Die Kompetenz der meisten Marktteilnehmer in der Finanzbranche ist im Bereich der bAV unzureichend.
- Viele Unternehmen sind durch Fachkräftemangel zunehmend unter Druck, sodass im Bereich betriebliche Altersvorsorge dringender Handlungsbedarf herrscht.
- Zu oft wird die betriebliche Altersvorsorge als Produkt und nicht als Konzept betrachtet.