Ein Rentner zählt mit seinen Händen Geld.
Maureen Stum

Die gesetzliche Rente in Deutschland

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Rente basiert in Deutschland auf dem sogenannten Umlageverfahren.
  • In der Regel sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
  • Die Höhe der Rente ist abhängig von der Versicherungszeit in der Rentenversicherung und dem Einkommen.
  • Private Rentenversicherungen können dazu beitragen, die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen.

Was ist die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente ist die wichtigste Säule des deutschen Sozialsystems und trägt zur finanziellen Absicherung im Alter bei. Laut Rentenatlas 2023 erhalten deutsche Rentner durchschnittlich 1.550 Euro im Monat. Jedoch bestehen zwischen den Geschlechtern deutliche Unterschiede. Während Männer eine monatliche Durchschnittsrente von 1.728 Euro brutto erhalten, fällt die Rente der Frauen mit 1.316 Euro brutto geringer aus. Seit Juli 2024 wurde die Rente um 4,57 Prozent erhöht. (Quelle)

Wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Rente ist ein Umlageverfahren, bei dem die eingezahlten Beiträge der aktuell Erwerbstätigen unmittelbar zur Finanzierung der Renten der derzeitigen Rentner verwendet werden. Es handelt sich also um einen Generationenvertrag, der auf Solidarität zwischen den Generationen basiert. Das bedeutet, dass sich die arbeitende Generation durch ihre Beiträge für die Renten der älteren Generation sorgt.

Der Generationenvertrag funktioniert, solange es genügend Beitragszahler gibt, um die Renten der älteren Generation zu finanzieren. Die demografischen Veränderungen stellen jedoch eine Herausforderung dar, die kontinuierliche Anpassungen und Reformen erforderlich macht, um die langfristige Stabilität des Systems zu gewährleisten.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Artikel: der Generationenvertrag: Prognosen, Herausforderungen, Lösungen

So hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Rente

  • Im Jahr 2024 beträgt der Rentenbeitrag für Pflichtversicherte 18,6 Prozent des jeweiligen Bruttolohns.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Rentenbeitrag.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung markiert eine Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden.
  • Ein Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern liegt im Jahr 2024 bei 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro im Monat. (Quelle)

Wer ist pflichtversichert?

Neben allen Arbeitnehmern sind regelmäßig folgende Berufs- und Personengruppen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert: Auszubildende, Mütter/Väter während der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Menschen mit Behinderung, Bezieher von Entgeltersatzleistungen (beispielsweise Kranken- oder Arbeitslosengeld), Personen im Wehrdienst oder im Bundesfreiwilligendienst. Für Studenten, die nebenbei jobben, gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen.

Auch bestimmte Selbstständige unterliegen der Pflichtversicherung, darunter: Handwerker und Handwerksbetreiber, Künstler und Publizisten, Lehrer, Erzieher, Hebammen und in der Pflege Beschäftigte, Selbstständige mit einem Auftraggeber und Seelotsen sowie Küstenschiffer- und fischer.

Minijobber (monatliche Einnahmen bis 538 ,00 Euro) und Midijobber (538 ,01 Euro bis 2.000,00 Euro) unterliegen speziellen Regeln.

Auch Personen, die nicht pflichtversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen.

(Quelle)

Leistungen und Arten der gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick

Altersrente

Den Anspruch auf eine Rente hat nur der Versicherte selbst. Dabei muss er die Regelaltersgrenze beachten. Außerdem kann der Versicherte die Leistungen nur in Anspruch nehmen, wenn er mindestens eine Zeit lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Diese Mindestversicherungszeit wird als Wartezeit bezeichnet. Je nach Art der Altersrente werden gegebenenfalls weitere Voraussetzungen notwendig.

Erwerbsminderungsrente

Gesundheitliche Einschränkungen können häufig ein Auslöser dafür sein, dass Betroffene nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können. In diesem Fall haben sie die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen. Als Teil- oder Vollrente können die Zahlungen das Einkommen ergänzen oder ersetzen. Der Rentenanspruch wird vorab auf die Leistungsfähigkeit geprüft. Auch hier ist eine Wartezeit von fünf Jahren notwendig.

Da die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen nicht ausreicht, empfiehlt sich eine zusätzliche private Absicherung, zum Beispiel durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hinterbliebenenrente

Durch die gesetzliche Rentenversicherung sind auch die Hinterbliebenen des Versicherten im Falle des Todes geschützt. Darunterfallen: Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente.

Grundrente

Versicherte, die eine gewisse Zeit nur über einen unterdurchschnittlichen Verdienst verfügt und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können eine höhere Rente erhalten. Das regelt das Gesetz zur Grundrente, das am 01. Januar 2021 in Kraft trat.

Mütternrente

Die Kindererziehungszeiten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern wurden mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz und dem RV-Leistungsverbesserungs- und -stabilisierungsgesetz von einem auf maximal zweieinhalb Jahre verlängert.

Leistungen zur Teilhabe

Ist die Erwerbsfähigkeit von Versicherten aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder beeinträchtigt, können sie Leistungen zur medizinischen Reha und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.

(Quelle)

Wann kann ich in Rente gehen?

  • Für den Erhalt der verschiedenen Altersrenten gelten vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter.
  • Für Personen, die ab 1964 geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. (Stand 2024)
  • Als Voraussetzung für die reguläre Altersrente gilt eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von mindestens fünf Jahren und das Erreichen eines bestimmten Alters.
  • Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Rente vor 63

  • Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre rentenversichert waren, können frühestens mit 63 Jahren vorzeitig und ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Auch hier gilt eine Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenze.
  • Wer die 45 Jahre Versicherungszeit nicht erfüllen kann, aber dennoch vor dem Erreichen der Altersgrenze (frühestens aber mit 63 Jahren) in Rente gehen möchte, muss einen Abschlag von 0,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung in Kauf nehmen. Hierbei gilt eine Wartezeit von 35 Jahren in der Rentenversicherung als Voraussetzung (Altersrente für langjährig Versicherte).

Früher in Rente: ein Rechenbeispiel

Renteneintritt: 63 Jahre (nach 35 Beitragsjahren)

Sinkendes Rentenniveau von 48 Prozent (Regeleintrittsalter)* auf ca. 40 Prozent

Sinkende Rentenzahlung von 1.400 Euro (Beispiel Nettorente) auf ca. 1.050 Euro netto

* Das Rentenniveau von 48 Prozent bezieht sich hierbei auf die Rente des Standardrentners im Verhältnis zum Verdienst des Durchschnittsverdieners.

Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Für die Höhe der gesetzlichen Rente sind verschiedene Faktoren und gesetzliche Vorgaben ausschlaggebend. Um die monatliche Rente zu ermitteln, nutzt die Deutsche Rentenversicherung die Rentenformel:

Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenfaktor = Rente

Ausführliche Informationen und weitere Beispiele erhalten Sie in diesem Artikel: Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?

Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Der Gesetzgeber hat die Besteuerung der Rente ab 2005 neu geregelt. Die Grundlage hierfür bildete ein Urteil des Bundesverfassungsgesetzes von 2002, woraus das sogenannte Alterseinkünftegesetz resultierte.

  • Renten aus der gesetzlichen Rente müssen künftig nachgelagert versteuert werden.
  • Die Höhe des Besteuerungsanteils hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.
  • Mit Rentenbeginn im Jahr 2024 müssen Rentner 83 Prozent der Rentenzahlung versteuern.
  • Bis zum Jahr 2058 steigt der Anteil jährlich an, bis 2058 100 Prozent der Rente versteuert werden muss.
  • Rentner müssen nur Steuern zahlen, wenn ihre Gesamtsumme einen Grundfreibetrag in der Höhe von 11.604 Euro (Stand 2024) überschreitet.

Steuern fallen nicht nur auf die gesetzliche Rente an

Nicht nur auf die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung fällt die Rentensteuer an. Auch die Bezüge aus der privaten Altersvorsorge, der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester-Rente und Rürup-Rente, der Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente, den Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen und den umlagefinanzierten Zusatzversorgungsrenten müssen nachgelagert versteuert werden.

So viel bleibt von der gesetzlichen Rente nach Abzügen in etwa übrig

Monatliches Bruttoeinkommen3.500 Euro
Monatliches Nettoeinkommen ca. 2.200 Euro (Steuerklasse 1), ca. 2.600 Euro (Steuerklasse 3)
Prognostizierte gesetzliche Rente nach 45 Arbeitsjahrenrund 1.300 Euro netto

In diesem Beispiel würde der Angestellte als Rentenbetrag nur 50 Prozent dessen erhalten, was er in seiner Erwerbstätigkeit als Lohn bekommt. Für ein Gros der Bevölkerung ist die gesetzliche Rente allein nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter fortzuführen. Eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rente können verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge sein.

Wie kann man die gesetzliche Rente aufstocken?

Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, Arbeitsmarktveränderungen und politische Herausforderungen führen dazu, dass der Generationenvertrag in seiner aktuellen Form auf Dauer nicht tragfähig ist. Es sind Anpassungen sowie zusätzliche Vorsorgemaßnahmen notwendig, um eine nachhaltige Altersversorgung zu gewährleisten.

Ergänzungen zur gesetzlichen Rente sind wichtige Maßnahmen, um die finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern und die Rentenlücke zu schließen. Zu den wichtigsten Ergänzungen zählen unter anderem:

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine betriebliche Vorsorge in Form einer Betriebsrente anbieten. Besonders in Verbindung mit einem investmentorientierten Baustein ist diese Zusatzrente besonders attraktiv.
  • Die private Altersvorsorge umfasst individuelle, private Spar- und Anlageprodukte, die nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden sind, zum Beispiel private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, private Investmentfonds, Riester-Renten oder Rürup-Renten.
  • Immobilien als Kapitalanlage: Der Erwerb von Immobilien kann eine zusätzliche Absicherung im Alter bieten. Mieteinnahmen oder der Wert der eigenen, abbezahlten Immobilie tragen zur finanziellen Sicherheit bei.
  • Kapitalanlagen: Durch Investitionen in Aktien, Anleihen, Fonds oder andere Finanzprodukte können Anleger langfristig eine gute Rendite generieren, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dienen kann.

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

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