
Mobilitätsangebote als Corporate Benefit
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber können Mobilität auf verschiedene Art und Weise für ihre Mitarbeiter gestalten.
- Sowohl Mobilitätsangebote als auch das Mobilitätsbudget fördern flexible und nachhaltige Mobilität, die Konzepte setzen aber auf unterschiedliche Ansätze.
- Mobilitätsbenefits erhöhen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und bieten Unternehmen attraktive Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung inklusive Steuereinsparungen.
- Arbeitnehmer profitieren von Mobilitätsbenefits unter anderem durch Kosteneinsparungen und Flexibilität bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel.
Was sind Mobilitätsangebote?
Der Begriff „Mobilitätsangebot“ umfasst verschiedene Dienstleistungen und Lösungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen können, um den Arbeitsweg zu erleichtern, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Diese Angebote können sowohl individuell als auch gemeinschaftlich genutzt werden und beinhalten eine Vielzahl von Verkehrsmitteln und Mobilitätsdiensten.
Gängige Mobilitätsangebote
Job-Tickets und ÖPNV-Zuschüsse
Jobtickets sind vergünstigte oder vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr, die den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. Diese Tickets ermöglichen es den Arbeitnehmern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Straßenbahn zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, oft zu deutlich reduzierten Preisen im Vergleich zu regulären Ticketpreisen.
Das Deutschland-Ticket als Jobticket
Arbeitgeber können das Deutschland-Ticket ebenfalls als Firmenticket zu vorteilhaften Konditionen für ihre Mitarbeiter beantragen.
- Gewährt der Arbeitgeber einen Mindestzuschuss von 25 Prozent auf den Ausgabepreis (Stand Mai 2023 – 49 Euro; ab Januar 2025 – 58 Euro) an seine Mitarbeiter, wird das Ticket um den gesetzlich beschlossenen Rabattsatz von fünf Prozent reduziert (Stand Mai 2023 – 46,55 Euro; ab Januar 2025 – 55,10 Euro).
- Unter diesen Rahmenbedingungen zahlen Mitarbeiter maximal 34,30 Euro bzw. ab Januar 2025 maximal 40,60 Euro für ihr Deutschland-Ticket.
- Damit das Deutschland-Ticket als Jobticket steuerfrei ist, müssen Arbeitgeber dieses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (verbilligt oder unentgeltlich) gewähren. Außerdem ist ein gültiges Arbeitsverhältnis obligatorisch.
Fahrtkostenzuschuss
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für die Fahrten zwischen Wohn- und erster Tätigkeitsstätte einen sogenannten Fahrtkostenzuschuss gewähren. Dabei wird unterschieden zwischen
- einem Fahrtkostenzuschuss zum Arbeitsweg bei Nutzung eines PKWs und
- einem Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung des ÖPNV (s.o. auch als Jobticket bekannt).
Wichtige Hinweise:
- Damit der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei erfolgt, muss der Arbeitgeber die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren.
- Der Fahrtkostenzuschuss unterscheidet sich vom Kilometergeld für Dienstfahrten.
Firmenfahrräder und E-Bikes
Insbesondere in Städten mit guter Radinfrastruktur gewinnt das Angebot von Dienstfahrrädern oder E-Bikes wird immer an Beliebtheit. Durch das E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber können Mitarbeiter ein E-Bikes erwerben, ohne hohe Anfangsinvestitionen tätigen zu müssen. Da der Arbeitnehmer sein E-Bike über das Gehalt abbezahlt, entstehen keine hohen Einmalzahlungen.
Carsharing und Dienstwagen
In vielen Unternehmen haben Mitarbeiter die Möglichkeit, Carsharing-Angebote oder Firmenwagen zu nutzen. Dies ist besonders nützlich für Außendienstmitarbeiter oder diejenigen, die auf längere Fahrten angewiesen sind.
Mobility-as-a-Service (MaaS)
Mobility-as-a-Service (MaaS) ist ein Konzept, das die Integration verschiedener Mobilitätsdienste in einer einzigen digitalen Plattform ermöglicht, um den Nutzern eine nahtlose, flexible und personalisierte Mobilität zu bieten. MaaS kombiniert öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing, Bikesharing, Taxis, E-Scooter und andere Verkehrsmittel. Mitarbeiter können je nach Bedarf das für sie beste Verkehrsmittel auswählen und einfach bezahlen.
Shuttle-Services
Größere Unternehmen oder solche, die in weniger gut angebundenen Gebieten liegen, bieten häufig Shuttle-Services zwischen der Firma und nahegelegenen Bahnhöfen oder U-Bahn-Stationen an.
Parkplatzmanagement
Ein effektives Parkplatzmanagement für Mitarbeitende sorgt für eine bessere Auslastung der Parkflächen und vermeidet Parkplatzengpässe. Es hilft, den Verkehr rund um das Unternehmensgelände zu reduzieren und fördert eine umweltfreundlichere Mobilität durch die Integration von Carsharing- und E-Mobility-Angeboten.
Homeoffice und flexible Arbeitszeiten
13,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (40 Prozent) pendelten zur Arbeit in einen anderen Kreis innerhalb Deutschlands. Das zeigt der Datenbestand im Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit aus Juni 2023. Flexible Arbeitszeiten oder hybride Arbeitsmodelle können dazu beitragen, die Notwendigkeit für lange Pendelstrecken zu verringern.
Mobilitätsangebote versus Mobilitätsbudget
Mobilitätsangebote und Mobilitätsbudget sind zwei Konzepte, die sich auf die Förderung flexibler und nachhaltiger Mobilität beziehen, aber unterschiedliche Ansätze und Anwendungen haben:
Mobilitätsangebote: Mobilitätsangebote umfassen spezifische Dienstleistungen oder Verkehrsmittel, die ein Arbeitgeber zur Verfügung stellt (z. B. Jobticket, Carsharing).
Mobilitätsbudget: Ein Mobilitätsbudget ist ein festgelegter Betrag, den ein Mitarbeiter frei für die Gestaltung seines Arbeitswegs nutzen kann. Einsatzmöglichkeiten sind zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Carsharing oder Mietwagen, E-Bikes, Taxis oder Ride-Hailing-Dienste.
- Der Arbeitgeber kann das Mobilitätsbudget sowohl monetär, aber auch als CO₂- oder Kilometerbudget gewähren.
- Die Höhe des Mobilitätsbudgets ist in der Regel individuell vereinbart oder an das Gehalt gekoppelt.
- Es kann bestimmte steuerliche Vorteile bieten, wenn Arbeitgeber es als Teil der Gehaltsstruktur nutzen.
Das sind die Vorteile von Mobilitätslösungen
Vorteile der Mobilitätslösungen für den Arbeitgeber
- Umweltbewusstsein: Arbeitgeber, die alternative Mobilitätslösungen zum Pkw anbieten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Förderung nachhaltiger Mobilität.
- Reduktion des Verkehrsaufkommens: Laut Statista nutzen fast zwei Drittel der Pendler das eigene Auto für den Arbeitsweg. Wenn mehr Mitarbeiter alternative Verkehrsmittel wie Fahrräder oder den öffentlichen Nahverkehr nutzen, kann dies den Druck auf Parkplätze und den Verkehr rund ums Unternehmen verringern.
- Mitarbeiterbindung und -motivation: Mobilitätsbenefits können die Belastung durch den Arbeitsweg verringern und die Zufriedenheit der Mitarbeiter nachhaltig fördern.
- Gesundheitsförderung: Gesundheitsfördernde Mobilitätsoptionen (wie Fahrräder oder E-Bikes) können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter fördern.
- Wettbewerbsvorteil: Mobilitätsbenefits stellen ein attraktives zusätzliches Angebot dar. Sie können dazu beitragen, Mitarbeiter zu gewinnen.
Vorteile der Mobilitätslösungen für den Arbeitnehmer
- Kostenersparnis: Mobilitätsbenefits können die Kosten für den Arbeitsweg senken.
- Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein: Wer umweltfreundlichere Verkehrsmittel nutzt, trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Das kann besonders motivierend für die Arbeitnehmer sein, die Wert auf eine grüne Lebensweise legen.
- Flexibilität: Arbeitgeber, die vielfältige Mobilitätsoptionen anbieten, ermöglichen ihren Mitarbeitenden einen flexiblen Arbeitsweg ohne Abhängigkeit vom eigenen Pkw.
- Gesundheitsförderung: Die Nutzung von Fahrrädern oder E-Bikes kann die physische Gesundheit der Mitarbeiter fördern.
- Zeitersparnis: Einige Mobilitätslösungen wie Carsharing oder E-Scooter bieten eine schnelle und flexible Möglichkeit, zur Arbeitsstätte zu gelangen und die Pendelzeiten zu verkürzen.
Steuerliche Behandlung von Mobilitätsbenefits
In Deutschland werden verschiedene Mobilitätsbenefits steuerlich begünstigt:
Jobticket (Öffentliche Verkehrsmittel)
Für den Arbeitgeber ist der Zuschuss zu den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 Einkommenssteuergesetz (EstG) steuerfrei:
- Die Übernahme der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn
- Es muss ein gültiges Arbeitsverhältnis
- Entweder der Arbeitgeber überlässt seinen Arbeitnehmern das Jobticket vergünstigt oder kostenlos oder er gewährt ihnen einen Zuschuss.
- Alle Fahrten zwischen Wohnsitz und erster Tätigkeitsstätte sowie weitere Fahrten im öffentlichen Nahverkehr werden steuerlich begünstigt.
Fahrrad-Leasing (einschließlich E-Bikes)
Leasing per Gehaltsumwandlung:
- Der Arbeitgeber kann die anfallenden Leasing- und Versicherungsraten der Diensträder von der Steuer absetzen. Den Kauf eines Firmenfahrrads kann er hingegen sieben Jahre lang von der Steuer abschreiben.
- Durch die Gehaltsumwandlung reduziert sich das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Für ihn werden dadurch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.
Privatnutzung des Dienstrads:
- Bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads durch den Arbeitnehmer sollten Arbeitgeber darauf achten, dies als geldwerten Vorteil zu versteuern.
- Sodann müssen jährlich 1 Prozent des Listenpreises des Dienstrads versteuert werden.
- Bis 2030 besteht eine Ausnahmeregelung: Wenn der Arbeitgeber das Dienstrad least und per Gehaltsumwandlung auf den Arbeitnehmer überträgt, muss seit Januar 2020 nur noch ein Viertel des Listenpreises (0,25 Prozent) als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Firmenwagen für Mitarbeiter
Arbeitgeber können die Kosten für Firmenfahrzeuge einfach absetzen. Insofern der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen überlässt, sind die Ausgaben für diesen betrieblich veranlasst. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzen darf. Allerdings muss der Arbeitnehmer die private Nutzung versteuern. Weitere Informationen:
Bei Kauf des Firmenwagens
- Der Arbeitgeber kann den Kaufpreis eines Firmenwagens über sechs Jahre Bei sehr hohen jährlichen Fahrleistungen oder Gebrauchtwagen ist ein verkürzter Abschreibungszeitraum möglich.
- Bei E-Lieferfahrzeugen ist bis 2030 im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 50 Prozent möglich.
Bei Leasing des Firmenwagens
- Sowohl die Leasingsonderzahlungen im Anschaffungsjahr als auch die Leasingraten zählen zu den Betriebsausgaben.
- Arbeitgeber können des Weiteren laufende Kosten wie Treibstoff, Wartung, Reparatur, Steuern, Versicherungen und eventuelle Unfallkosten gewinnmindernd als Betriebsausgabe absetzen.
Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze
Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat, zum Beispiel Tankgutscheine, sind ebenfalls steuerfrei, solange sie die Freigrenze nicht überschreiten.