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Betriebliche Kranken­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen anzubieten, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
  • Durch die Bereitstellung einer bKV können Arbeitgeber ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und qualifizierte Fachkräfte anziehen sowie bestehende Mitarbeiter langfristig binden.
  • Die Einrichtung einer bKV ist mittel- bis langfristig kein Kostenfaktor für den Arbeitgeber. Die Zusatzversicherung verringert die versteckten Kosten, die durch Personalsuche oder Krankheitstage verursacht werden.
  • Je nach Anbieter ist der Abschluss einer bKV ab einer Anzahl von fünf, zehn oder 20 zu versichernden Mitarbeitern möglich.

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. Diese stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar, die je nach Leistungen Lücken im bestehenden Versicherungsschutz schließt.

Im Rahmen der bKV erhalten Arbeitnehmer erweiterte Gesundheits- und Vorsorgeleistungen, die über den regulären Schutz der GKV oder privaten Krankenversicherung (PKV) hinausgehen. Diese zusätzlichen Leistungen bieten dem Arbeitnehmer einen verbesserten Versicherungsschutz. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden oder Zahnersatz.

Voraussetzungen für eine betriebliche Krankenversicherung

  • Je nach Anbieter ist der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung ab einer Anzahl von fünf, zehn oder 20 zu versichernden Mitarbeitern möglich.
  • Die Absicherung der kompletten Belegschaft ist nicht notwendig.
  • Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmer in Gruppen mit unterschiedlichem Versicherungsschutz einzuteilen. Dabei ist es wichtig, dass die Gruppeneinteilung nach objektiven Kriterien erfolgt, wie beispielsweise nach Betriebszugehörigkeit. Jede Gruppe muss mindestens zehn Teilnehmer umfassen und einen einheitlichen Versicherungsbeginn haben.

bKV für privat und freiwillig Versicherte

Die betriebliche Krankenversicherung richtet sich vor allem an Mitarbeiter, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. In einigen Fällen können jedoch auch privat Versicherte von einer betrieblichen Krankenversicherung profitieren. 

Ausscheidende und neue Mitarbeiter

Der Versicherer passt die Verträge der betrieblichen Krankenversicherung von ausscheidenden oder neuen Mitarbeitern nach der Meldung durch den Arbeitgeber entsprechend an. Der Arbeitgeber muss neue Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten (beziehungsweise nach der Probezeit) anmelden. Ausscheidende Mitarbeiter können die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eigene Kosten weiterführen.

Arbeitgeber sollten dabei immer auch die Mindestversichertenzahl im Blick behalten. Wird diese dauerhaft unterschritten, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag für die betriebliche Krankenversicherung zu kündigen.

Wer kann nicht versichert werden?
Es gibt auch Mitarbeiter, die der Arbeitgeber nicht über die betriebliche Krankenversicherung absichern kann. Dazu gehören:
  • Auszubildende
  • geringfügig Beschäftigte 
  • kurzfristig Beschäftigte
  • Saisonarbeiter und Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhältnissen
  • Zeitrentner wegen voller Erwerbsminderung
  • Werkstudenten
  • Praktikanten

Das können wir für Ihr Unternehmen tun

Neueinrichtung der betrieblichen Krankenversicherung

In vielen Unternehmen gibt es Maßnahmen zum Feld des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die bKV hat dort lange nur den Nebenkriegsschauplatz belegt und war mit dem unschönen Beigeschmack “Versicherungsprodukt” ausgestattet. Heute hat sich das Bild gewandelt: Durch moderne und attraktive Produkte und Konzepte ist die bKV wahrscheinlich die effektivste Form des Schutzes für Ihre Mitarbeiter und damit die wichtigste Ressource in Ihrem Unternehmen.

Die Neueinrichtung bringt viele Vorteile mit sich: Sie befinden sich in der günstigen Situation, dass es kaum oder keine Altlasten gibt. So können wir für Sie ein Konzept erstellen, das sich auf dem modernsten Standard von Leistung, Preis und damit auch Benefit-Kommunikation befindet. Denn, der Benefit ist nur so gut wie sein Transfer in Ihr Unternehmen.

Modernisierung der betrieblichen Krankenversicherung
Sie verfügen bereits über ein bKV-Modell, das den Schutz Ihrer Mitarbeiter erhöhen soll? Leider wird dieses kaum genutzt, ist steuerlich unattraktiv oder überteuert und hinsichtlich der Bausteine nicht wirksam? Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen den Flaschenhals und analysieren Schwachpunkte. Anschließend bauen wir das bestehende System um, erweitern es und bringen es auf einen aktuellen Stand. In diesem Kontext:
  • reduzieren wir Haftungsrisiken 
  • helfen wir Ihnen durch unser Netzwerk bei der Erstellung und Modernisierung Ihrer Versorgungsordnung
  • entwickeln wir eine effektive Kommunikationsstrategie 
Das Ziel: Sie versorgen Ihre Mitarbeiter optimal und diese wissen, dass sie dieses Angebot Ihnen als Arbeitgeber zu verdanken haben.
Unser (wertebasiertes) Beratungskonzept
Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Dieser Fakt sollte einen Denkanstoß für die Neueinrichtung oder Modernisierung einer betrieblichen Krankenversicherung geben. Leider ist es nicht lediglich mit der Installation dieses Produkts getan, sondern die richtige Umsetzung beruht auf folgenden Fragen:
 
  • Analyse: Wo steht Ihre Firma und welche Benefit-Leistungen gibt es bereits? 
  • Nutzen Sie den Sachwertbezug bereits und was ist das?
  • Welche Arbeiten führen Ihre Mitarbeiter aus und wo besteht das höchste Risiko?
  • Was soll die bKV in Ihrem Haus leisten?
  • Welche Art der bKV soll es sein? 
 
Am Ende geht es um die Gestaltung des richtigen Gesamtpakets und die Entwicklung eines Kommunikationsweges. Nur so wird für Ihre Mitarbeiter klar, welchen Nutzen sie von dem Benefit haben und in welchem Maß sich Ihre Firma dafür einsetzt.
 
Nicht zuletzt ist es wichtig, dass auch der rechtliche und steuerliche Rahmen steht. Optimalerweise gibt es eine Versorgungsordnung, die den Zutritt und die Inhalte der bKV steuert und unter anderem auch einen Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten sollte. So bleibt ein Exit für Ihr Unternehmen möglich. All das stellen wir für Sie in unserem Beratungskonzept sicher.

Kostenfreies Angebot zur betrieblichen Krankenversicherung

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So funktioniert die betriebliche Krankenversicherung

  • Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber einen Gruppenvertrag ab.
  • Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten bKV ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und finanziert die betriebliche Krankenversicherung. Diese Kosten erscheinen auf der Gehaltsabrechnung, haben aber keine Auswirkung für den Mitarbeiter.
  • Es gibt Möglichkeiten, bei denen der Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen einer bKV freiwillig für sich und seine Familienmitglieder sichert. Dabei trägt er die Kosten selbst. Die Mischfinanzierung, bei der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten der Versicherung teilen, ist eine Ausnahme.
  • Die versicherte Person der bKV ist der Arbeitnehmer, der auch ausschließlich Anspruch auf die Leistungen der Versicherung hat. Der Arbeitgeber hat keinen Einblick in die in Anspruch genommenen Leistungen oder Behandlungen.

Die Einführung der bKV

Die Planung und Auswahl einer betrieblichen Krankenversicherung liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Aufgrund der vielfältigen und komplexen Gestaltungsmöglichkeiten raten unsere Experten von einem demokratischen Abstimmungsprozess in der Belegschaft ab. 

Wurde der Rahmenvertrag geschlossen, übermittelt der Arbeitgeber eine Liste mit den zu versichernden Mitarbeitern an den Versicherer. Diese sollte diese Informationen enthalten:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • PKV oder GKV versichert
  • Datum des Betriebseintritts
  • gegebenenfalls firmeninterne Ordnungsmerkmale

Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag, den der Arbeitgeber mit dem Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung schließt, enthält unter anderem folgende Eckdaten: versicherbarer Personenkreis, Beitrittsbedingungen, ausgewählte beziehungsweise auswählbare Tarife, Anfangsdatum, Beitragszahlung.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Arbeitgeber kann die betriebliche Krankenversicherung nur dann abschließen, wenn sich der Vertrag auf eine homogene Gruppe von Arbeitnehmern bezieht. Er muss dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigen. Sind Unterscheidungsmerkmale oder Differenzierungspunkte nicht klar nachvollziehbar oder ist die unterschiedliche Behandlung von Gruppen nicht gerechtfertigt, kann die benachteiligte Gruppe eine Gleichbehandlung fordern.

Betriebsvereinbarung/Versorgungsordnung

Es empfiehlt sich die schriftliche Dokumentation einer bKV, einschließlich Art und Umfang der bKV-Leistungen, Informationen zur Kostenübernahme, Voraussetzungen und Bedingungen der Versicherung, Details zum Versicherer, Verfahren bei Inanspruchnahme sowie den Freiwilligkeitsvorbehalt etc., in einer Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung zu vereinbaren.

Dadurch werden auch die Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllt: Das Nachweisgesetz (NachwG) in Deutschland verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Budgettarif oder Bausteintarif

Bei der betrieblichen Krankenversicherung können Arbeitgeber zwischen Budget- oder Bausteintarifen wählen.

  • Bei einem Budgettarif wird für die Arbeitnehmer ein Gesundheitsbudget in einer festgelegten Höhe Dieses Budget können die Mitarbeiter je nach Bedarf für verschiedene Vorsorgeleistungen oder andere medizinische Behandlungen nutzen.
  • Bei einem Bausteintarif können Arbeitgeber aus verschiedenen zielgerichteten Bausteinen, zum Beispiel für Sehhilfen, Zahnersatz oder den stationären Aufenthalt, wählen. Möglich ist auch eine Kombination aus Budget- und Bausteintarif.
  • Durch die Kombination von Bausteinen mit einem Budgettarif hat der Arbeitgeber zwar höhere Investitionen, erreicht aber die Nutzung aller Vorteile.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 Betriebsverfassungsgesetz (BetVG) hat der Betriebsrat bei der Einführung der bKV ein Mitbestimmungsrecht. Demnach muss der Arbeitgeber diesen Zusammenschluss von Arbeitnehmern, der die Interessen der Arbeitnehmer in einem Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber vertritt, bei der Planung und Umsetzung einbeziehen.

Nach Vertragsabschluss

Nach dem Abschluss erhalten Mitarbeiter vom Versicherer einen eigenen Versicherungsschein und alle Unterlagen. Der Arbeitgeber erhält eine monatliche Übersichtsliste. Bei Inanspruchnahme einer Leistung der bKV sendet der Arbeitnehmer seine Rechnung direkt an die Versicherung, die ausschließlich mit ihnen kommuniziert und abrechnet. 

Vorteile der betrieblichen Kranken­versicherung

Vorteile für den Arbeitgeber

  • gestärkte Mitarbeiterbindung durch einen direkten Mehrwert der bKV
  • sinnvolles Instrument Recruiting vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels
  • gesteigerte Produktivität der Mitarbeiter durch den verbesserten Gesundheitsschutz
  • weniger Krankentage
  • Kosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • verbesserter Gesundheitsschutz durch Zusatzleistungen
  • Aufnahmegarantie auch bei Vorerkrankungen
  • keine individuelle Gesundheitsprüfung
  • sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Versicherungsschutz auch für Familienmitglieder möglich

Weitere Vor- und Nachteile der betrieblichen Krankenversicherung im Überblick

Alle Leistungen im Überblick

In der Regel können Arbeitgeber die Leistungen in der betrieblichen Krankenversicherung frei zusammenstellen. Einige Anbieter bieten bis zu einer bestimmten Anzahl an zu versichernden Mitarbeitern feste Tarifpakete an. Die einzelnen Bausteine lassen sich jedoch ebenfalls individuell kombinieren. In der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel mindestens die folgenden Leistungen wählbar:
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Wahlarztbehandlung im Krankenhaus
  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Krankentagegeld
  • Naturheilkunde
  • Sehhilfen
  • Schutzimpfungen
  • Zahnprophylaxe und Zahnersatz

Was kostet die betriebliche Kranken­versicherung?

Wie hoch die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung ausfallen, unterscheidet sich je nach Anbieter und gewählten Leistungen. Beim Baustein-Tarif entscheidet der Arbeitgeber, welche Bausteine er in den Versicherungsschutz aufnehmen möchte. Die Kosten variieren je nach Betriebsgröße, Tarifgestaltung (Einzel- oder Gruppenvertrag) und den gewählten Leistungsmodulen.

 

Beim Budget-Tarif erhält der Mitarbeiter ein festgelegtes jährliches Budget, das er für verschiedene Gesundheitsleistungen verwenden kann. Die Kosten für den Arbeitgeber richten sich nach der Höhe dieses Budgets, welches individuell festgelegt wird. Im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze entfallen die Steuern und Sozialabgaben auf die bKV.

Kostenaufstellung der bKV (beispielhaft für einen Budget-Tarif im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze)

Gesundheitsbudget pro Jahr
Monatlicher Beitrag pro Arbeitnehmer
300 Euro
zwischen 12,00 und 16,00 Euro
600 Euro
zwischen 17,00 und 25,00 Euro
900 Euro
zwischen 29,00 und 32,00 Euro
1.200 Euro
zwischen 29,00 und 43,00 Euro

Übersteigt der bKV-Beitrag die 50-Euro-Freigrenze, werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Wie die Kosten der betrieblichen Krankenversicherung inklusive Steuern und Sozialabgaben ausfallen unterscheidet sich je nach Besteuerungsmodell. Eine ausführliche Kostenberechnung finden Sie hier: Die Kosten der betrieblichen Krankenversicherung.

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Die steuerliche Behandlung der bKV

Zukunftssicherungsleistungen sind betriebliche Zusatzleistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, um dessen finanzielle Absicherung für die Zukunft zu verbessern. Diese Leistungen umfassen verschiedene Formen der Altersvorsorge und Gesundheitsabsicherung, die steuerlich unterschiedlich behandelt werden, je nach Art der Leistung und den geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Bei der steuerlichen Betrachtung der bKV wird geprüft, ob es sich um einen Sachwert handelt oder nicht. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Sozialversicherungspflicht der entsprechenden monatlichen Beiträge hat.

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier: Die bKV in der Steuer

Die betriebliche Krankenversicherung im Test

Der Arbeitgeber entscheidet, welche Leistungen in den Versicherungsschutz seiner Arbeitnehmer aufgenommen werden. Um den besten Tarif zu finden, lohnt es sich, die Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen. Erfahrungsgemäß können wir folgende Anbieter empfehlen:

  • Hallesche
  • SDK
  • Barmenia
  • Nürnberger

Alle betrieblichen Krankenversicherer im Test (2024)

Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung

Wer bezahlt die betriebliche Krankenversicherung?

In den meisten Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten der betrieblichen Krankenversicherung. Abweichungen sind möglich, aber die Ausnahme.

Ist die betriebliche Krankenversicherung Pflicht?

Die bKV ist in Deutschland nicht verpflichtend. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern anbieten können, um deren Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Ist die bKV ein Sachbezug?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es für den Arbeitgeber möglich, Leistungen, die er den Mitarbeitern zur Verfügung stellt, als Sachwertzuwendungen zu verbuchen.

Befolgt er die Regeln für die bKV nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG, sind die Beiträge für ihn und seine Mitarbeiter frei von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, was eine enorme Kosteneinsparung darstellen kann.

Bei der bKV muss beachtet werden, dass der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Er muss einerseits eine monatliche Zahlung der Beiträge mit dem Versicherer vereinbaren, andererseits darf er nur die Versicherungsleistung zur Verfügung stellen. Er darf also keinen finanziellen Ersatz beziehungsweise Ausgleich anbieten. Zuletzt gilt es zu beachten, dass die 50 Euro eine Freigrenze und kein Freibetrag sind.

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich die bKV?

In der Regel muss der Arbeitgeber zumindest zehn Mitarbeiter versichern, damit die vorteilhaften Regelungen der bKV zu Anwendung kommen, zum Beispiel der Verzicht auf Gesundheitsfragen.

Welche Risiken drohen bei Beitragssteigerungen?

Medizinische Versorgung wird ständig teurer und das hat früher oder später natürlich einen Effekt auf die Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich besteht bei einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Soll die bKV weiterhin bestehen bleiben, muss geprüft werden, ob die Beiträge noch innerhalb der Sachwertbezugsgrenzen liegen oder die Freigrenze überschritten ist. Bei Überschreiten der Freigrenze muss der Arbeitgeber klären, nach welchem Modell die Steuern- und Sozialabgaben getragen werden und von wem. Insbesondere für solche Fälle ist die Vereinbarung und Definition in einer Versorgungsordnung wichtig.

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