Rürup-Rente vs. bAV: Altersvorsorge Möglichkeiten im Vergleich
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, entsteht eine Rentenlücke.
- Deshalb ist die Entscheidung für die richtige Altersvorsorge eine bedeutende Weichenstellung für die finanzielle Zukunft.
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für nahezu jeden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland eine gute Möglichkeit, um über den Arbeitgeber für das den Renteneintritt vorzusorgen.
- Die bAV bietet im Vergleich zur Rürup-Rente unter anderem den Vorteil von Arbeitgeberzuschüssen, jedoch kann sie weniger Flexibilität in Bezug das Mitspracherechts des Arbeitnehmers bieten .
BAV und Rürup-Rente im direkten Vergleich
Ursprünglich ist die Rürup-Rente als alternatives Modell zur gesetzlichen Rente geschaffen worden. Weil viele Selbstständige oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die gesetzlichen Renten-Vorschriften fallen und entsprechend keine gesetzliche Rente beziehen, zählten sie zu den Hauptbeziehern. Aber auch Gut-, Besser- und Topverdiener mit einem hohen Steuersatz können von dieser Möglichkeit der privaten Altersvorsorge profitieren.
Anders ist es bei der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist für nahezu jeden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland eine gute Möglichkeit, um über den Arbeitgeber für das den Renteneintritt vorzusorgen – und zwar zunächst völlig unabhängig vom eigenen Steuersatz. Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse spricht anders als die Direktversicherung eher Gut- und Topverdiener an. Dieser Durchführungsweg der bAV wird klassisch für die Geschäftsführer-, Management- und Vorstandsversorgung genutzt, weil er mehr Investitionsspielraum erlaubt als eine Direktversicherung. Ansonsten folgen beide Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ähnlichen Regeln.
BAV versus Rürup-Rente: Wo liegen die Unterschiede?
Einzahlphase
Anders als in der Betriebsrente, zahlen Nutzer der Rürup-Rente keine Sozialabgaben auf den Rentenbetrag, da sie die private Altersvorsorge aus ihrem Nettoeinkommen besparen. Sowohl die Direktversicherung als auch die Unterstützungskasse unterscheiden sich in der Entgeltumwandlung von einer Rürup-Rente dadurch, dass Geld nicht aus dem Nettoeinkommen, sondern aus dem Bruttoeinkommen angespart wird. Dabei wählt der Arbeitgeber ein Produkt aus, in das der Arbeitgeber Geld für seine Altersvorsorge einzahlt. Die Einzahlphase gestaltet sich in beiden Durchführungswegen unterschiedlich:
- Bei der Direktversicherung kann der Arbeitnehmer maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Renten West steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Das ist ein Betrag von 302 Euro pro Monat im Jahr 2024. Der Arbeitnehmer kann weitere vier Prozent steuerfrei einzahlen. Insgesamt kann er pro Monat einen Betrag von 604 Euro in eine Direktversicherung einzahlen.
- Auch in der Unterstützungskasse kann der Arbeitnehmer maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Renten West steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. In der Steuerabzugsphase gibt es zum einen die Grenze der Angemessenheit. Das bedeutet, dass die Rente nicht höher sein darf als das Einkommen. Die Grenze der Sittenwidrigkeit regelt, dass der Arbeitnehmer über seine Altersvorsorge keine Steuergestaltung ausüben darf.
Der Rentenbezieher zahlt in die Rürup-Rente monatlich oder jährlich einen festen Betrag aus seinem Nettoeinkommen ein. In der steuerlichen Förderung ist dieser Beitrag auf 27.566 Euro begrenzt (Stand 2024). Bei Ehepaaren liegt der Höchstbeitrag bei 55.132 Euro.
Bezugsphase
In der Bezugsphase unterliegt die Rürup-Rente genauso wie die bAV der nachgelagerten Besteuerung. Im Jahr 2022 mussten Bezieher bereits 82 Prozent versteuern. Dieser Prozentsatz steigt stufenweise an, bis 2040 die gesamte Rürup-Rente voll versteuert werden muss. Übrigens: Auch die gesetzliche Rente unterliegt abzüglich der Freibeträge der vollen Versteuerung. Bezieher der Rürup-Rente erhalten als staatliche Förderung lediglich die Steuerabschreibung.
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Auszahlungs-Möglichkeiten
Bei der Rürup-Rente erhält der Bezieher eine lebenslange Rente; eine Kapitalisierung ist nicht möglich. Betriebsrentner können bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge zwischen einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Teilkapitalisierung wählen. Bei der Unterstützung gibt es zudem je nach Modell die Möglichkeit einer Tranchen-Auszahlung. Die Rürup-Rente ist zudem nicht vererbbar, andernfalls muss der Bezieher einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren.
Flexibilität
Bei der Rürup-Rente besteht trotz monatlicher Einzahlung bis zur Höchstgrenze die Möglichkeit, auch am Jahresende noch Geld steuerlich effektiv anzulegen. Zudem können Bezieher ein höheres Risiko eingehen und auf die Bruttobeitragsgarantie verzichten. Da bei der Rürup-Rente ein privater Vertrag ohne die Beteiligung eines Arbeitgebers abgeschlossen wird, obliegen die Entscheidungen dem Bezieher der Altersvorsorge. Bei der betrieblichen Altersvorsorge müssen Arbeitnehmer ein begrenztes Mitspracherecht in Kauf nehmen. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg, den Produktanbieter und den Tarif des Produktanbieters.
Sicherheit
Der Arbeitgeber muss bei der bAV gemäß der Einstandspflicht für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einstehen. Diese Sicherheit enthält die Rürup-Rente ohne Bruttobeitragsgarantie nicht. Allerdings kann die bAV durch die Garantien nie ein volles Investmentprodukt werden. Es besteht aber trotzdem die Möglichkeit, ein performancestarkes Produkt mit einer niedrigen Bruttobeitragsgarantie, einem geeigneten Investmentportfolio und der Option, dass ein großer Teil des Kapitals auch im Investment ankommt, zu bauen.
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Kombinationsmöglichkeiten
Die bAV kann mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kombiniert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Auszahlung bei Berufsunfähigkeit mit einer Steuerlast einhergeht. Dazukommen Pflegeversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Auch die Rürup-Rente kann mit anderen Formen der Altersvorsorge oder Einkommenssicherung kombiniert werden.
Förderungen durch den Arbeitgeber
Laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) muss der Arbeitgeber in die Entgeltumwandlung seines Arbeitnehmers mit mindestens 15 Prozent fördern. Das gilt für das Gros aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse. Da die Unterstützungskasse in diesem Kontext nicht von dem BRSG erfasst ist, ist der Zuschuss des Arbeitgebers in diesem Durchführungsweg eine freiwillige Zusatzleistung. Der Arbeitgeber kann auch über den Mindeststandard hinaus fördern und zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen in altersvermögenswirksame Leistungen umwandeln. Diese fließen dann auch steuer- und sozialabgabenfrei in den bAV-Vertrag. Diesen Vorteil hat die Basisrente nicht.
Der Vergleich von bAV vs. Rürup-Rente verdeutlicht die Individualität der privaten Altersvorsorge
Um die Lücken der gesetzlichen Rente zu kompensieren, eignen sich als Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge unter anderem die Rürup-Rente wie auch die betriebliche Altersvorsorge. Bei diesen Produkten profitiert der Bezieher von verschiedenen Vorteilen, wenn auch bis zu unterschiedlichen Grenzen. Sowohl bei der Rürup-Rente als auch bei der bAV ist eine lebenslange Rente vorgesehen.
Das Optimum der bAV ist gegeben, wenn der Arbeitgeber über den gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberzuschuss hinaus fördert und ein Produkt mit einer Investmentkomponente auswählt. Bei der bAV hat der Arbeitnehmer den sofortigen Vorteil der Steuer- und Sozialabgabenersparnis, während dieser Effekt bei der Rürup-Rente erst in Jahr später mit der Steuererklärung eintritt. Die Basisrente ist dennoch flexibel und gewährleistet die Gestaltungsfreiheit des Beziehers. Das ist vor allem für diejenigen, die eine hohe Investmentaffinität haben, interessant.
Auch eine Kombination aus der Rürup-Rente und der bAV ist möglich. Dabei profitieren Bezieher von einem sicheren Rentenanteil und einem Teil zum eigenverantwortlichen Einsatz.
Weitere Ergänzungen zur betrieblichen Altersvorsorge
Neben der Rürup-Rente gibt es zahlreiche andere Alternativen und Ergänzungen zur betrieblichen Altersvorsorge, die dazu beitragen können, eine umfassende und sichere Altersvorsorge aufzubauen. Eine Mischung aus verschiedenen Vorsorgeprodukten kann die finanzielle Sicherheit im Alter erhöhen. Sinnvolle Ergänzungen können unter anderem die private Rentenversicherung, die Riester-Rente, Investmentfonds und ETFs oder Immobilien als Kapitalanlage darstellen.
Bei der Wahl der richtigen Altersvorsorge ist es wichtig, die eigene finanzielle Situation und Risikobereitschaft zu berücksichtigen, um eine passende Anlagestrategie zu entwickeln. Eine ausgewogene Diversifikation und regelmäßige Überprüfung des Portfolios sorgen für langfristige Sicherheit. Zudem sollten staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile genutzt werden, um die Vorsorge zu optimieren. Wir beraten Sie gerne.
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