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Unterstützungskasse

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterstützungskasse ist einer der sechs Wege, über den der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umsetzen kann.
  • Ein Vorteil dieses Weges ist, dass hier auch sehr hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können.
  • Darum bietet die Unterstützungskasse eine besonders vorteilhafte Absicherungsmöglichkeit für Führungskräfte im Unternehmen.
  • Die Unterstützungskasse kann auch als Ergänzung zur Direktversicherung im Rahmen der bAV angeboten werden.
  • Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Der Arbeitgeber kann alte Direktzusagen über eine Unterstützungskasse ausfinanzieren.

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist einer der ältesten Wege, über den eine betriebliche Altersvorsorge angeboten werden kann. Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die entweder von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Unternehmen mit dem Zweck gegründet wurden, die betriebliche Altersvorsorge abzubilden. Meist haben sie die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Es gibt sie in den verschiedensten Unternehmen in den verschiedensten Varianten.

Steckbrief: Unterstützungskasse

Frage
Eigenschaft
Finanzierung?
Alle Formen möglich (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer allein, oder gemeinsam)
Leistung?
Rente oder Einmalauszahlung
Vorteile?
Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei
Nachgelagerte Versteuerung?
Ja
Übertragbar?
Eher nicht; nur unter bestimmten Umständen
Für wen lohnt es sich?
Spitzenverdiener und Unternehmen, die ihren Führungskräften etwas bieten wollen

Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Hohe Beiträge können steuerfrei umgewandelt werden, wodurch sich auch Spitzenverdiener sinnvoll für das Alter absichern können.
  • Ein sozialversicherungsfreies Sparen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Renten West ist auch parallel zur Direktversicherung möglich.
  • Es gibt in der Regel keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten.
  • Moderne Varianten der Unterstützungskasse erlauben hohe Renditen und Rentenleistungen.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Relativ unflexible Form, da der Arbeitgeber die bAV per Unterstützungskasse oft nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann.
  • keine private Weiterführung möglich
  • Beitragssenkungen sind nicht oder nur schwer möglich.
  • Die UK ist nicht für flexible Anlagen geeignet.
  • Ohne Versicherungsrückdeckung ist die UK kompliziert.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber können je nach Gestaltung der Unterstützungskasse auf eine Versicherung verzichten.
  • Die UK ist eine gute Möglichkeit, Führungskräften einen Mehrwert zu bieten und sie dauerhaft an das Unternehmen zu binden.
  • Der Arbeitgeber spart bei Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialabgaben.
  • Bilanzneutralität bei der rückgedeckten Form der Unterstützungskasse

Nachteile für Arbeitgeber

  • Es besteht eine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein.
  • Einzahlungen des Arbeitgebers müssen gleichbleiben oder erhöht werden; nur dann können sie als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

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Formen der Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind in der Kapitalanlage frei, da sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Das ist ein großer Vorteil dieses Durchführungsweges der bAV. Unternehmen können so an der Gestaltung der Kapitalanlage mitwirken.

Pauschaldotierte Unterstützungskasse

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder Reservepolster-Unterstützungskasse ist die ursprüngliche Form der Unterstützungskasse. Als rechtlich selbstständige und innenfinanzierte Versorgungseinrichtung finanziert sie sich aus den Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber. Zur Sicherung der Erfüllung der Vorsorgezusage bildet die pauschaldotierte Unterstützungskasse Rücklagen.

Durch die gesetzliche Begrenzung des Kassenvermögens kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse – je nach Gestaltung – oftmals nicht ausreichend Kapital für die gesamten Verpflichtungen vorhalten, sodass immer das Risiko einer Nachfinanzierung besteht. Das Modell kann sehr spannend sein, braucht aber professionelle Beratung und Betreuung.

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Im Fall der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse überträgt der Arbeitgeber die Vorsorgeverpflichtung an die Unterstützungskasse und die Absicherung erfolgt komplett (kongruent) über Rückdeckungsversicherungen eines Versicherungsunternehmens. Hierbei zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Unterstützungskasse, die wiederum zur Absicherung des Arbeitnehmers einen Vertrag mit einem Rentenversicherer schließt. Im Leistungsfall zahlt die Unterstützungskasse die Rente aus. Dies bietet Unternehmen den Vorteil der größeren Sicherheit. Zudem besteht bei dieser Art der bAV Bilanzneutralität.

In einer Unterstützungskasse können je nach Gestaltung des Leistungsplans neben der Altersvorsorge auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden. Durch die Einbindung einer rückgedeckten Versicherung verhindert der Arbeitgeber in der Regel ein Nachfinanzierungsrisiko.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse gewährt selbst kein Versorgungsversprechen gegenüber den Arbeitnehmern – dieses übernimmt der Arbeitgeber. Er ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten die versprochene Rentenleistung am Ende auch erhalten. Für Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen. Arbeitgeber, die mit der Form der rückgedeckten Unterstützungskasse arbeiten, können sich auf die Versorgungszusagen des kooperierenden Versicherungsunternehmens verlassen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die Unterstützungskasse ist eine relativ unflexible Form der betrieblichen Alters­vorsorge, die oft nicht oder nur schwer zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Wenn das Unternehmen der gleichen Branche angehört oder zufällig mit derselben Unterstützungskasse zusammenarbeitet, ist die Übernahme manchmal, aber nur in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse möglich. Pauschaldotierte Unterstützungskassen hingegen gehören zu einem bestimmten Unternehmen, weshalb die Übertragung in der Regel ausgeschlossen ist. Auch eine private Weiterführung oder Kündigung ist nicht möglich. Die Ansprüche auf Leistungen bleiben aber bestehen. Die Versorgung ist dann so lange beitragsfrei, bis das Rentenalter eintritt.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Damit die Ansprüche aus der Unterstützungskasse nicht der Insolvenzmasse zufallen können, muss dem Arbeitnehmer im Vertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ansprüche unverfallbar sind. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, würde der Anspruch auf den Rückkaufswert der betrieblichen Altersvorsorge in die Insolvenzmasse einfließen. Unverfallbare Ansprüche sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Im Falle einer Insolvenz muss der Arbeitnehmer jedoch selbst die Initiative ergreifen und sich beim Pensions-Sicherungs-Verein melden, da dieser nicht automatisch aktiv wird.

Unbegrenzt steuerfreie Einzahlung möglich

Der Arbeitnehmer kann die Beiträge zur Entgeltumwandlung selbstständig leisten. Alternativ kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten oder die Zusatzrente bezuschussen. Die Entgeltumwandlung ist staatlich gefördert. Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen, ohne dass er dafür Steuern oder Abgaben zahlen muss.

Ein Vorteil der Unterstützungskasse liegt darin, dass die Höhe des monatlichen Beitrags keine Rolle spielt – er bleibt in jedem Fall steuerfrei. Dies unterscheidet sie maßgeblich von anderen Durchführungswegen wie der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds, bei denen Beiträge nur bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerbefreit sind. Zusätzlich ist der übliche Beitrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei.

Mehr zum Thema Entgeltumwandlung

Nachgelagerte Besteuerung

Auch beim Durchführungsweg Unterstützungskasse müssen Arbeitnehmer bei Auszahlung im Alter auf die Rente Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Der Steuervorteil lohnt sich für Gutverdiener allerdings normalerweise trotzdem, denn im Rentenalter fällt der persönliche Steuersatz wesentlich geringer aus als im Berufsleben.

Mehr zum Thema Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Unterstützungskasse als Ergänzung zur Direktversicherung

Wenn es der Arbeitgeber erlaubt, kann jeder Arbeitnehmer gleichzeitig über eine Unterstützungskasse und eine Direktversicherung vorsorgen. So kann er theoretisch die Sozialabgabenersparnis bis zu den gesetzlichen Grenzen sogar kumulativ zweimal ausnutzen.

Das leistet die Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber kann die Unterstützungskasse in vielen verschiedenen Konstellationen anbieten. Aus diesem Grund gelten die folgenden Aussagen nicht für alle Varianten gleichermaßen. Dies Basis-Leistungen sind jedoch:

  • Auszahlung als Betriebsrente
  • einmalige Kapitalauszahlung

Besonderheiten bei einmaliger Kapitalauszahlung: Fünftelregelung

Bei einer Einmalauszahlung des angesparten Kapitals bietet die Fünftelungsregelung eine Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern. Dieses Verfahren teilt die Auszahlungssumme virtuell durch fünf, was zu einem niedrigeren Steuersatz führen kann. Anschließend wird die auf diesen reduzierten Betrag berechnete Steuer mit fünf multipliziert. Diese Methode kann dazu beitragen, die Gesamtsteuerlast auf die Auszahlung zu reduzieren.

Zusätzliche Leistungen

Unterstützungskassen, die an große Versicherer angebunden sind, bieten häufig die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen unter anderem eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenabsicherung. Bei Vereinbarung einer Hinterbliebenenversorgung wird im Falle des vorzeitigen Ablebens des Versicherten die Rente oder eine Kapitalleistung an die nächsten Angehörigen ausgezahlt. Der Zusatzbaustein der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es, entweder eine Rente bei Berufsunfähigkeit zu erhalten oder im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung zu vereinbaren.

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Die Einsatzgebiete der Unterstützungskasse

Typische Einsatzgebiete der Unterstützungskasse sind:

  • Die Geschäftsführerversorgung: Die hohe Dotierungsmöglichkeit als Ersatzleistung für zum Beispiel sozialversicherungsfreie Geschäftsführer ist ein Vorteil der Unterstützungskasse. Geschäftsführer, die nicht in die Sozialversicherung einzahlen, können durch diesen Durchführungsweg der bAV die gesetzliche Rente ersetzen.
  • Die Versorgung von Leistungsträgern: Die Unterstützungskasse ist spannend für die Versorgung von Leistungsträgern. Das bedeutet, Besser- und Topverdiener, bei denen aufgrund ihres hohen Gehalts der Rahmen der Direktversicherung vielleicht nicht ausreicht.
  • Hervorhebung der Arbeitgeberleistung: Möchten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei der Entgeltumwandlung etwas beisteuern und ihre Arbeitgeberleistung verdeutlichen, eignet sich die Unterstützungskasse.
  • Die Ausfinanzierung von alten Pensionsverpflichtungen: Arbeitgeber können bei geeignetem Leistungsplan die Unterstützungskasse dafür einsetzen, alte Pensionsverpflichtungen, die nicht ausreichend finanziert sind, auszufinanzieren.

Experten-Tipp:

Unterstützungskasse lohnt sich besonders für Führungskräfte

„Die Tatsache, dass in die Unterstützungskasse unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können, macht diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders geeignet für Gut- und Spitzenverdiener. Gerade in dieser Gruppe kann es aufgrund des hohen Gehalts eine besonders große Lücke in der Altersversorgung geben, die so geschlossen werden kann.

Möchte ein Arbeitgeber sein Führungspersonal eng an das Unternehmen binden, könnte die Unterstützungskasse das Mittel der Wahl sein. In der Praxis wird diese sehr oft für Geschäftsführer-, Vorstands- und Managementversorgungen eingesetzt.”

 

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

Unser Tipp: Produktmodelle mit Renditeleistungen

Die Unterstützungskasse kann ein sehr statisches Produkt sein. Es gibt heute jedoch Produkt-Modelle, bei denen 40 Prozent mehr Rentenleistungen entstehen können. Solche Lösungen sind zum Beispiel PensionCare Capital oder smart Pension. Durch:

  • eine geschickte Gestaltung in einem rechtlich angemessenen Rahmen,
  • das Nutzen von Versicherungsgarantien und
  • das gleichzeitige Ausschöpfen von Investmentmöglichkeiten innerhalb der Unterstützungskasse

können Arbeitgeber einen echten Performer nutzen. Das ist in Zeiten niedriger Zinsen und des Schwächelns der gesetzlichen Rentenversicherung eine große Chance. Mit der Unterstützungskasse können Arbeitgeber ein Produkt mit einer top Rentenleistung anbieten. Arbeitnehmer haben wiederum die Möglichkeit, sich ihre Versorgung in Raten auszahlen lassen oder in einer Einmalzahlung als Kapital zu beziehen.

Unser Service: Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge

Egal, ob Sie nach einer Möglichkeit suchen, eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten, für Führungskräfte, oder als Ergänzung zur Direktversicherung anzubieten, oder ältere Pensionszusagen auslagern möchten: Wir erstellen Ihr Konzept für Sie.

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