Betriebsrente und die Unterschiede zur bAV
Das Wichtigste in Kürze
- „Betriebliche Altersvorsorge“ oder „Betriebsrente“ meinen in der Regel das Gleiche.
- Es gibt nur einen feinen Unterschied in der Verwendung der Begrifflichkeiten.
- „Betriebsrente“ bezieht sich auf eine konkrete Rentenleistung.
- „Betriebliche Altersvorsorge“ meint alle Formen der Rente, die ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber beziehen kann.
Gibt es einen Unterschied zwischen der betrieblichen Altersvorsorge und der Betriebsrente?
Die Begrifflichkeiten „betriebliche Altersvorsorge (bAV)“ und „Betriebsrente“ werden häufig synonym verwendet. Sie beziehen sich auf das gleiche Konzept, nämlich der Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente geförderte Versorgungsleistungen über den Arbeitgeber zu erhalten. Es besteht jedoch ein marginaler Unterschied zwischen den Begriffen:
„Betriebliche Altersvorsorge“ ist ein übergeordneter Begriff, der alle Formen der Altersvorsorge umfasst, die über den Arbeitgeber organisiert werden. Der Arbeitgeber kann die bAV über die verschiedenen Durchführungswege Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Pensionskasse realisieren. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Gehalts für die bAV aufzuwenden. In der Regel leisten auch Arbeitgeber einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss oder eine Förderung über diesem Mindeststandard.
Der Begriff „Betriebsrente“ wird spezifischer verwendet. Er bezieht sich auf die konkrete Rentenleistung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erhält. Die Betriebsrente ist demnach ein Ergebnis der betrieblichen Altersvorsorge und kann in Form einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Teilkapitalisierung erfolgen.
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