Das Wichtigste in Kürze
- Etablieren Arbeitgeber in ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), müssen sie einige Pflichten erfüllen.
- Während die Rechte der Arbeitnehmer in der bAV klar geregelt sind, ist der Rechtskatalog für den Arbeitgeber begrenzt.
- Diese begrenzten Rechte sollten Arbeitgeber ausüben, um ein Maximum an Stabilität und Planbarkeit in der Betriebsrente zu schaffen.
- Die Unterstützung durch einen Experten kann aufgrund der Komplexität der Zusatzrente von Vorteil sein.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
- Seit dem 1. Januar 2002 haben Angestellte ein Recht auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts für die bAV einbehalten lässt.
- Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber jeden bAV-Entgeltumwandlungsvertrag mit bis zu 15 Prozent fördern, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. 15 Prozent sind das gesetzliche Minimum; heute ist es gängig, dass Arbeitgeber über dem Mindestsatz fördern.
- Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch Altverträge fördern – zumindest, wenn es sich bei den Altverträgen um Direktversicherungen-, Pensionskassen- oder Pensionsfonds-Verträge handelt.
- Versprechen Arbeitgeber eine bAV oder üben Arbeitnehmer den Verzicht auf Entgelt, um die bAV zu besparen, stehen Arbeitgeber laut Einstandspflicht in der bAV zumindest für die Mindestleistung ein.
Rechte für Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge
Die Auswahl von Durchführungsweg, Anbieter & Tarif
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, aus fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge zu wählen: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direkt- beziehungsweise Pensionszusage. Die optimale Wahl hängt dabei stark von den spezifischen Bedingungen des Unternehmens und der Mitarbeiterstruktur ab. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber dieses Wahlrecht nutzen, da sie andernfalls die Entscheidung eines Mitarbeiters übernehmen müssen.
Für eine fundierte Auswahl des Anbieters empfiehlt es sich, die Entscheidung gemeinsam mit einem Fachexperten zu treffen. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass der gewählte Anbieter nicht nur zum Risikoprofil des Unternehmens passt, sondern auch die familiären Verhältnisse der Mitarbeiter und die Zusammensetzung der Belegschaft berücksichtigt.
Auch die Wahl des Tarifs ist von zentraler Bedeutung. Hierbei kommt es vor allem darauf an:
- wie viel Performancechancen der Tarif auch in Zeiten von hoher Inflation hat
- ein Produkt zu wählen, das ein hohes Maß an Transparenz und eine hohe Investmentquote bietet
Förderung und die Wahl des Beraters
Neben der Auswahl des Durchführungsweges, des Anbieters und des Tarifs spielen Arbeitgeber eine zentrale Rolle bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie sind nicht nur dazu verpflichtet, die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Förderung zu erfüllen, sondern haben auch die Freiheit, darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen anzubieten.
- Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Förderung der betrieblichen Altersvorsorge auch ohne Einbezug eines Betriebsrates festzulegen, vorausgesetzt, sie behandeln alle Mitarbeiter nach einheitlichen Kriterien. Diese Kriterien können beispielsweise die Dauer der Betriebszugehörigkeit, ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens oder eine festgelegte Summe sein.
- Wenn Arbeitgeber planen, ihre Fördermittel für die bAV gezielt einzusetzen und bestimmte Mitarbeitergruppen, wie etwa Teile des Managements, anders als die Bürokräfte zu fördern, ist der Einbezug des Betriebsrates erforderlich. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen Arbeitgeber einen logisch nachvollziehbaren Prozess festlegen. Nur so können sie Haftung vermeiden.
- Orientieren sich Arbeitgeber am allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, können sie nach eigenem Gusto entscheiden.
- Grundsätzlich hat die Förderung der Betriebsrente große Auswirkungen auf die Attraktivität dieses Benefits. Hier stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindeststandard fördern oder etwas Besonderes anbieten. Zweiteres produziert mehr Kosten als die Standard-Förderung.
Ein weiterer Erfolgsgarant für die betriebliche Altersvorsorge ist die Wahl des Beraters. Arbeitgeber können frei wählen, mit welchem Berater sie zusammenarbeiten möchten. Ein Betriebsrentenprofi kann dafür sorgen, dass ein Benefits-System funktioniert.
Investment-Chancen für Mitarbeiter
Bei der Auswahl des Investments gibt es zwei unterschiedliche Wege:
- Bei einer Belegschaft, die sowohl qualifiziert als auch an Finanzthemen interessiert ist, bietet es sich an, die Auswahl von individuellen Investments innerhalb der Police freizustellen.
- Der gängigere Weg ist die Bereitstellung von einem oder zwei Portfolios, zum Beispiel gemessen an Risikoklassen oder dem Alter der Beschäftigten. Diese können beispielsweise nach Risikoklassen oder dem Alter der Beschäftigten ausgerichtet sein, sodass Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihr Portfolio aktiv mitzugestalten.
Um sicherzustellen, dass die gewählte Investmentstrategie auch wirklich zu den Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Belegschaft passt, ist die Zusammenarbeit mit einem Fachexperten empfehlenswert.
Dies wird besonders wichtig,
- wenn Arbeitgeber keinen versicherungsförmigen Durchführungsweg in der bAV wählen,
- wenn Arbeitgeber keine Rückdeckung haben oder
- wenn Arbeitgeber Investmentprodukte anbieten.
In letzterem Fall erlangt das Investment mehr Gewicht. Deswegen ist es umso wichtiger, eine gute Auswahl zu treffen.
Die Versorgungsordnung als bAV-Grundlage
Ein klarer und empfehlenswerter Weg für die Organisation einer betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen ist die Etablierung einer Versorgungsordnung (VO). Diese dient als einseitige Arbeitgebererklärung, in der der Arbeitgeber die Regeln für die Betriebsrente, die betriebliche Krankenversicherung oder die Logik von weiteren Benefits präzise festlegt. Durch die Versorgungsordnung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden klar verständlich sind.
Experten-Tipp: kein hoher Verwaltungsaufwand durch VO
„Haben Arbeitgeber diese Versorgungsordnung veröffentlicht und haben alle Mitarbeiter Zugriff auf das Regelwerk, dann gelten die Regeln allgemeinverbindlich. Das bedeutet, sie müssen keine individual-vertraglichen Vereinbarungen treffen. Diese werden spätestens dann zum Nachteil, wenn sich an dem System etwas ändern sollte.
Soll der Betriebsrat eingebunden werden oder möchten Arbeitgeber auf besondere Weise fördern, dann wird eine Betriebsvereinbarung getroffen. Betriebsvereinbarung oder Versorgungsordnung: beide Regelwerke führen zum gleichen Ergebnis.”
Stephan Seidenfad, bAV-Experte