Betriebliche Altersvorsorge bedeutet Papierkrieg, die betriebliche Altersvorsorge ist mit Haftung verbunden und in den meisten Firmen haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowieso keine Lust, sich mit ihrer Altersvorsorge zu beschäftigen: Rund um die Zusatzrente kursieren zahlreiche Vorurteile. Diese bewirken sogar oft, dass das Thema komplett aus dem Fokus von Arbeitgebern verschwindet. Doch, was ist dran an den Vorurteilen? Im Folgenden haben wir die sechs häufigsten Irrtümer rund um die betriebliche Altersvorsorge unter die Lupe genommen.
Dazu führt Desinteresse an der bAV
Bei vielen Arbeitgebern ist die fehlende Lust, sich mit der betrieblichen Altersvorsorge auseinanderzusetzen, ein Produkt aus den Vorurteilen. „Bei neun von zehn Firmen treffen wir auf einen fehlenden Informationsstand. Daraus resultiert, dass niemand Lust hat, sich mit der Zusatzrente zu beschäftigen. Wie sollen die Informationen so bei den Beschäftigten ankommen? Hier steht der Arbeitgeber in der sozialen Verantwortung“, weiß Stephan Seidenfad, bAV-Experte und Geschäftsführer der von Buddenbrock Unternehmensgruppe.
Wie viel Rente ein Arbeitnehmer bekommt, hängt von seinem Einkommen und dem Zeitpunkt des Renteneintritts ab. „Komme ich mit der Hälfte meines Nettoeinkommens in Relation zu meinen Festkosten aus? Wenn Arbeitgebern ihren Arbeitnehmern das Problem der gesetzlichen Rente an dieser Frage klarmachen und auf die leichte Behebung des Problems hinweisen, sind auf einmal 70 oder 80 Prozent doch an der Betriebsrente interessiert. Die Lustlosigkeit muss überwunden werden – und zwar mit Information und Know-how.“
Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersvorsorge?
Stellen Sie sich vor, die Hürde der Lustlosigkeit ist überwunden. Sie möchten etwas Gutes für Ihre Beschäftigten tun, im Fazit haftet aber plötzlich Ihr Unternehmen. Hinzukommt, dass Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben. Kommt ein Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber und hat er keine Lösung parat, dann muss er die Lösung des Arbeitnehmers akzeptieren. „Damit fangen Arbeitgeber an, sich Haftung und ein Verwaltungschaos einzukaufen. Dazu stehen sie in der Einstandspflicht. Das bedeutet: Fällt der Versicherer oder das Produkt aus oder ist nicht genügend Geld vorhanden, müssen sie haften. Das ist nur bei der falschen Produktauswahl schlimm.“
Mit der Auswahl des richtigen Produktes können Arbeitgeber dieses Problem umgehen. „Durch eine Versorgungsordnung und einen Berater können sie die Haftung nahezu ausschließen. Wenn wir mal ehrlich sind, können Unternehmer die Haftung nie auf null herunterfahren. Das darf auch nicht der Anspruch sein.“
bAV = Papierkrieg?
Viele Arbeitgeber werden sich sicherlich fragen, was ihnen eine Minimierung der Haftung bringt, wenn sie stattdessen im Papierberg versinken. Tatsächlich bedeutete eine Versicherung vor zehn Jahren gleich Papierkrieg. „Und Entgeltumwandlung bedeutete Paletten voller Papier, wenn eine Firma eine entsprechende Größe hatte. Heute hat es selbst die Finanzbranche geschafft, viele Produkte zu digitalisieren. Heute betreuen Arbeitgeber oder Personalabteilungen ihre Betriebsrente oder Benefit-Systeme mit ein paar Klicks.“
Unattraktive bAV durch geringe Rendite?
Eine hohe Rendite ist für viele Investments der Dreh- und Angelpunkt. Die bAV steht allerdings in puncto Rendite nicht ganz oben auf der Liste. „Natürlich ist eine geringe Rendite ein Problem. Das trifft zu, wenn die bAV über eine geringe Garantie und ein Deckungsstockkonzept verfügt, bei dem der restliche Anteil des Sparens in Überschüsse oder irgendein Blackbox-Anlagesystem wandert. Das war gestern. Es gibt heute Produkte, die transparent sowie investment-lastig sind und auf der Strecke sogar einen ETF schlagen können. Man muss es nur wissen und vernünftig konzipieren. Wenn eine bAV nicht so aufgestellt ist, dann liegt es an dem falschen Produktanbieter oder Berater.“
Weniger gesetzliche Rente durch das Besparen der bAV?
Bedingt durch die Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das kann dazu führen, dass sich ihre staatliche Rente vermindert. In diesem Fall liegt der Chatbot richtig, allerdings kann die Betriebsrente diese entstehende Lücke in der Regel ausgleichen. „Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer zahlt 292 Euro (Höchstbetrag steuerlich gefördert und sozialabgabenfrei) in eine Entgeltumwandlung. Von diesem Betrag fördert der Arbeitgeber circa 42 Euro. Was passiert? Der Arbeitnehmer wandelt 250 Euro aus seinem Brutto um. Die Hälfte davon, also 125 Euro, merkt er in seinem Netto, dafür beträgt der Sparbetrag 292 Euro.“
Für die gesetzliche Rente bedeutet dieses Rechenbeispiel Folgendes: „Zahlt ein Arbeitnehmer circa 250 Euro weniger in die gesetzliche Rente ein, dann fehlen ihm Stand heute (das wird in Zukunft schlechter) circa 70 Euro brutto Rente. Durch einen guten Tarif kann dies allerdings kompensiert werden. Ein guter Tarif mit einem hohen Investmentanteil und einer Ansparzeit von 30 Jahren wirft zwischen 280 und 350 Euro je nach Brutto ab. 70 Euro weniger gesetzliche Rente, dafür aber 300 Euro durch die bAV: Ich würde sagen, der Deal geht auf.“
Die nachgelagerte Besteuerung der bAV
Bei der Betriebsrente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Waren die Beiträge, die ein Arbeitnehmer für den Ruhestand anspart, bei der Einzahlung steuerfrei, unterliegen diese bei der Auszahlung der Versteuerungspflicht. Auch das stimmt. „Ein Teil dessen, was ein Arbeitnehmer an Brutto-Rente erhält, muss er dem Staat zurückgeben. Das gilt für die Betriebsrente, aber auch für die gesetzliche Rente. In Summe bleibt allerdings definitiv mehr übrig, als er vorher an Abgaben hatte.“
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