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Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte

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Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekräfte werden statistisch gesehen häufiger berufsunfähig als andere Berufsgruppen.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet eine Rente, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens sechs Monate seine vorab ausgeübte Tätigkeit nur noch zu 50 Prozent nachkommen kann.
  • In den Versicherungsschutz fallen sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen.
  • Es gibt unterschiedliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings bieten diese in der Regel keinen gleichwertigen Schutz.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für Pflegekräfte?

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, aber im Vergleich zu anderen Berufen sind Pflegekräfte öfter gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Diese können sowohl von physischer als auch psychischer Natur sein.

Körperliche Belastung

Für Pfleger besteht die Notwendigkeit, viele Stunden auf den Beinen zu sein, was zu Muskel- und Gelenkschmerzen führen kann. Dazu kann das Heben und Bewegen von Patienten Auswirkungen auf die Rückengesundheit haben und zu körperlichen Verletzungen führen. Da Pflegekräfte täglich in engem Kontakt mit Patienten arbeiten, sind sie dazu einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt.

Emotionale Belastung

Tod und Krankheit: Der ständige Umgang mit schwerkranken oder sterbenden Patienten kann für Pflegekräfte emotional sehr belastend sein. Der Mangel an Arbeitskräften verstärkt die Arbeitsbedingungen zusätzlich. Laut Statistischem Bundesamt werden infolge der Alterung der Gesellschaft in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass der Anteil an Burn-out-Erkrankungen seit Jahren ansteigt. (Quelle)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet finanziellen Schutz und sichert den Lebensunterhalt, falls die Pflegekräfte ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Ist eine Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend?

Wer mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert war (die sogenannte allgemeine Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat, erhält eine Erwerbsminderungsrente. (Quelle)

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bei jeglicher beruflicher Tätigkeit eingeschränkt ist und nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kann. So prüft der Versicherer zunächst, ob eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit zumutbar wäre. Jedoch sind weder die volle noch die teilweise Erwerbsminderungsrente ausreichend, um den Lebensunterhalt wie gewohnt bestreiten zu können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

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Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte?

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanzielle Absicherung, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.
  • Der Versicherer zahlt eine zuvor vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrate, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens sechs Monate seinen vorab ausgeübten Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann.
  • Anders als bei der Erwerbsminderungsrente ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, nicht etwa die allgemeine Arbeitsfähigkeit.
  • Damit die Versicherung zahlt, ist ein Leistungsantrag notwendig.

Für wen eignet sie sich?

Grundsätzlich ist die ergänzende Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden empfehlenswert. Sie ist jedoch besonders sinnvoll für folgende Pflegeberufe:

  • Altenpfleger
  • Altenpflegehelfer
  • Fachkräfte für Pflegeassistenten
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Heilerziehungspfleger
  • Kinderpfleger
  • Krankenschwester
  • Pflegefachpersonal

Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Versicherte erhalten eine monatliche Rente, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
  • Die BU gleicht den Wegfall des Gehalts aus und sichert den Lebensstandard.
  • Die Versicherungsbedingungen können auf die persönlichen Bedürfnisse und Risiken angepasst werden.
  • Sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen fallen unter den Versicherungsschutz.
  • Versicherte erhalten schon bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit eine monatliche Rate.
  • Über die BU sind Versicherte besser abgesichert als über die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte?

Pflegeberufe gelten bei Versicherungsgesellschaften als besonders risikoreich, was den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft erschwert. Viele Pflegekräfte müssen sehr höhere Prämien zahlen oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz in Kauf nehmen. Grundsätzlich haben folgende Faktoren Auswirkungen auf die Beiträge:

Alter: Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge, da der Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit geringer einschätzt.

Gesundheitszustand: Vorerkrankungen und der allgemeine Gesundheitszustand beeinflussen die Höhe der Beiträge. Gesunde Personen zahlen weniger.

Berufsrisiko: Berufe mit höheren Risiken, wie Pflegeberufe, führen zu höheren Beiträgen.

Rentenhöhe: Die gewünschte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe aus. Höhere Renten bedeuten höhere Beiträge.

Versicherungsdauer: Längere Versicherungsdauern und Leistungszeiträume erhöhen die Beiträge.

Lebensstil: Risikofaktoren wie Rauchen, Extremsportarten oder gefährliche Hobbys können zu höheren Beiträgen führen.

Versicherungsbedingungen: Umfang und Bedingungen des Versicherungsschutzes, wie Nachversicherungsgarantien oder Dynamikoptionen, beeinflussen die Beitragshöhe.

Rechenbeispiel: So viel kostet eine BU für Pflegekräfte

500 Euro BU-Rente für eine 30-jährige Pflegefachkraft bis zum 67. Lebensjahr kostet ca. 90 – 100 Euro pro Monat

Bei Reduktion des Endalters um zwei Jahre auf 65 kostet die gleiche BU-Rente noch ca. 80 Euro pro Monat.

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Darauf sollten Pflegekräfte vor Vertragsabschluss achten

Infektionsschutzklausel (Infektionsklausel)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Alten-, Krankenpfleger und sonstige Pflegekräfte sollte immer eine Infektionsklausel beinhalten. Dieser Zusatz in den Vertragsbedingungen ist wichtig, weil der Versicherer selbst dann eine BU-Rente zahlt, wenn der Versicherte zwar noch arbeiten könnte, aber aufgrund einer ansteckenden Krankheit nicht mehr darf.

Abstrakte Verweisung

Beinhaltet der BU-Vertrag eine sogenannte abstrakte Verweisung, darf der Versicherer im Leistungsfall prüfen, ob die versicherte Person unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben könnte. Um dies zu vermeiden, sollten Versicherte vor Vertragsabschluss auf den Ausschluss dieser Klausel achten. Viele Versicherer schließen die abstrakte Verweisung in ihren Verträgen aus.

Nachversicherungsgarantie

Mittels einer Nachversicherungsgarantie haben Versicherte die Möglichkeit, die Leistungen ihrer Versicherung nachträglich zu erhöhen. Die empfiehlt sich zum Beispiel bei Änderung der Lebensumstände, beispielsweise im Zuge einer Hochzeit oder einer Geburt. In der Regel ist diese Anpassung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Vertragslaufzeit

Eine ausreichende Laufzeit – im besten Fall bis zum 67. Lebensjahr – bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit eine angemessene finanzielle Absicherung gewährleistet ist und keine Versorgungslücke entsteht.

Gesundheitsfragen

Vor Vertragsabschluss ist auch für Pflegekräfte die wahrheitsgetreue Beantwortung von Gesundheitsfragen notwendig. Mithilfe der Antworten schätzt der Versicherer das individuelle Risiko für eine Berufsunfähigkeit ein.

Experten-Tipp:

Beitragsdynamik und die richtige Höhe der BU-Rente

“Eine zu geringe BU-Rente kann finanzielle Engpässe und erhebliche Einsparungen im Alltag zur Folge haben. Es ist wichtig, die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Lebenshaltungskosten abzustimmen. Wir empfehlen, die monatlichen Kosten vorab genau zu kalkulieren und eine BU-Rente zu wählen, die mindestens 60 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Um Wertschwankungen durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen, ist die Beitragsdynamik eine sinnvolle Ergänzung.”

Dennis Jörißen, Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Welche Alternativen haben Pflegekräfte zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Pflegekräfte haben neben der Berufsunfähigkeitsversicherung mehrere Alternativen zur Absicherung ihrer Arbeitskraft. Allerdings sind die Leistungen anderer Versicherungen nicht so umfassend wie der Schutz durch eine BU:

Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls, der zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Sie ist spezifisch auf Unfallfolgen ausgerichtet und kann eine ergänzende Absicherung zur BU-Versicherung sein.

Dread-Disease-Versicherung

Diese Dread-Disease-Versicherung zahlt eine vorab festgelegte Summe im Falle der Diagnose bestimmter schwerwiegender Erkrankungen und bietet eine finanzielle Unterstützung unabhängig von der Berufsunfähigkeit, allerdings nur als Einmalzahlung.

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Versicherungsform, die im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufs absichert, sondern den Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten (Grundfähigkeiten). Dazu gehören typischerweise Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Greifen und andere alltägliche Fertigkeiten.

Betriebliche Vorsorge

Viele Arbeitgeber bieten betriebliche Vorsorgeprogramme an, die auch eine gewisse Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Unfällen beinhalten können. Das können beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge oder die betriebliche Krankenversicherung sein. Pflegekräfte sollten prüfen, welche Leistungen ihr Arbeitgeber in diesem Bereich anbietet.

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