von Buddenbrock - BAV vs. EFT-Sparplan: Was eigentlich sich besser als Altersvorsorge?
Maureen Stum

BAV vs. ETF-Sparplan: Was eignet sich besser zur Altersvorsorge?

Grundsätzlich gilt: Ein ETF-Sparplan und auch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung sind geeignete Mittel, um erfolgreich für das Alter anzusparen.

Doch gibt es einen klaren Sieger?

Tatsächlich investieren immer mehr Privatanleger in börsengehandelte ETF-Fonds. Diese speziellen Indexfonds versprechen das magische Dreieck aus: Transparenz, Flexibilität und Renditechance.

Es scheint beinahe logisch, dass dieses auf Performance ausgelegte und am Kapitalmarkt anlegende Modell ein streng reguliertes Produkt wie zum Beispiel die Direktversicherung (bAV) in Hinblick auf die Altersvorsorge einfach ausstechen kann. Ist das wirklich so?

Im Folgenden erfahren Sie, was ein ETF ist, wie man mit der bAV fürs Alter vorsorgt und unter welchen Voraussetzungen die bAV einen ETF-Sparplan jederzeit schlagen kann.

Was ist ein ETF?

Exchange Traded Funds (kurz: ETFs) sind börsengehandelte Indexfonds. ETFs:

  • bilden einen Index ab. Zum Beispiel den MSCI World oder den DAX
  • bilden einen Gegensatz zu Einzelaktien, die den spezifischen Wert eines konkreten Unternehmens abbilden
  • verfolgen das Ziel, dieselbe Entwicklung abzubilden wie der zugrundeliegende Index. Ein Beispiel: der deutsche Aktienindex DAX zeigt an, wie viel die 40 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland wert sind. Ein ETF, der den DAX abbildet, würde diese 40 Aktien nachkaufen, um sich genauso im Wert zu entwickeln wie der DAX.

Anleger, die einen ETF besparen, setzen lieber auf einen etablierten Markt, statt als Einzelinvestor individuelle Aktien von Unternehmen anzukaufen. Zurück zu unserem Beispiel: Legt der DAX um ein Prozent zu, steigt der Wert eines DAX-ETF idealtypisch auch um diesen Wert, also um rund ein Prozent. Bei Wertverlusten verhält es sich genauso.

Gerade als langfristige Anlage zur Altersvorsorge sind ETFs einfache und ertragreiche Produkte, die eine ansehnliche Rendite versprechen. „Zwei zentrale Punkte: 1. Anleger besparen einen ETF in der Regel aus dem Netto-Einkommen; sie haben also schon Steuern und Sozialabgaben bezahlt. 2. Der Luxus der Flexibilität ist der Fluch des undisziplinierten Sparers. Die schnelle Verfügbarkeit ist eine Prüfung für jede Disziplin, um das Geld eben für den Zweck Altersvorsorge aufzusparen“, erklärt Stephan Seidenfad, bAV-Experte und Geschäftsführer der von Buddenbrock Unternehmensgruppe.

Wie sieht es mit der betrieblichen Altersvorsorge aus?

Wie kann man mit der bAV fürs Alter vorsorgen?

Jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer hat das Recht, über den Arbeitgeber eine bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung zu beanspruchen. Er zahlt einen Teil des Bruttogehaltes – also vor Steuern und in der Regel Sozialabgaben – zum Beispiel in eine Direktversicherung ein. Durch diese sogenannte Entgeltumwandlung zahlt der Mitarbeitende also in den Sparvertrag ein und spart sich in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben.

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses sammelt sich auf diese Weise Vermögen an, das der Arbeitnehmer mit Renteneintritt erhält. In erster Linie zahlt die bAV eine lebenslange Rente oder ein einmaliges Kapital im Alter.

Mit dem Chef fürs Alter vorsorgen! Klingt erstmal prima und tatsächlich haben moderne bAV-Produkte viele Vorteile gegenüber einem ETF-Sparplan. Aber wie kann eine bAV ein ETF schlagen? Damit das funktioniert, müssen einige Kriterien ineinandergreifen. Vergleichen wir dafür die bAV mit einem ETF-Sparplan:

Angenommen, ein Anleger möchte 100 Euro in einen ETF-Sparplan einzahlen. „Hierfür müsste er 100 Euro seines Netto-Einkommens bezahlen, damit diese Summe in seinem ETF-Sparplan ankommt. In der Betriebsrente sind diese 100 Euro, die er von seinem Brutto-Einkommen einspart, in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, er spart 50 Euro, die er in seinem Netto merkt. Sprich spart der Anleger 100 Euro aus dem Netto kann er über die bAV schon – vereinfacht gesagt – 200 Euro sparen und merkt den gleichen Effekt auf dem Konto.“

Es geht aber noch besser. Der zweite Baustein ist die Förderung. „Der Anleger zahlt ETFs aus seinem Netto-Einkommen. In der bAV zahlt der Arbeitgeber verpflichtend mindestens 15 Prozent Förderung – zumindest bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Vereinfacht ausgedrückt: Aus den 100 Euro, die ein Anleger spart, werden so nur noch 40 Euro oder 230 Euro, die er spart für 100 Euro netto, die er ausgibt. Möchte er sein Netto schonen, hieße es umgekehrt: Er hat 40 Euro Aufwand versus 100 Euro Aufwand und spart dennoch 100 Euro“, weiß Seidenfad.

BAV und ETF: die Renditen im Vergleich

Neben einer größtmöglichen Transparenz und Flexibilität geht es am Ende auch um Renditen. ETFs versuchen, eine ähnlich hohe Rendite wie der abgebildete Index zu erzielen. Da es sich bei den ETFs um eine spezielle Form von Aktienfonds handelt, kann keiner ihre Rendite voraussagen. Sie schwankt von Jahr zu Jahr. Welcher ETF die höchste Rendite aufweist, ist nicht relevant. Hierbei kommt es auf den Betrachtungszeitraum an. In der Regel hat der Anleger seinen Indexfonds über einen längeren Zeitraum. Es ist aus diesem Grund wichtig, die langfristige Rendite zu betrachten.

Wie kann ein Anleger im Gegensatz dazu mit der bAV Rendite erzielen? „Indem er ein Investment-Produkt in die bAV integriert und ein bAV-Produkt auswählt, das sehr investstark ist, also wenig Kapital für die Abbildung der gesetzlich für die bAV vorgesehenen Mindestgarantien verbraucht. Es empfiehlt sich ein Produkt, das eine 60- oder sogar 70-prozentige Investitionsquote in der bAV erlaubt, zum Beispiel im gleichen ETF-Sparplan. Ich kann Renditen so abbilden – zumindest für ein Gros der Anlage.“

Grundsätzlich kommt bei der bAV das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Dabei werden die Beiträge der Versicherten vom Versicherer gesammelt und am Kapitalmarkt angelegt. Das angelegte Vermögen bildet den Deckungsstock. Hieraus müssen die garantierten Ansprüche des Versicherten gedeckt werden. „Es ist so, dass 30 Prozent im Deckungsstock verschwinden, um etwaige Garantien abzubilden. Das ist beim richtigen Produkt aber händelbar – vor allem durch die Förderung des Arbeitgebers und die Steuer- und Sozialabgabenvorteile. Haben Angestellte einen Arbeitgeber, der über den gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent fördert, sind sie auf der sicheren Seite. In Zeiten der Energiekrise und Inflation fördert KEIN Arbeitgeber lediglich den Mindestsatz, wenn er vernünftig aufgestellt ist.“

So schlägt die bAV einen ETF-Sparplan

Fassen wir die wichtigsten Punkte noch einmal zusammen:

  • Nutzen Anleger das Optimum der bAV, ergeben sich daraus einige Vorteile gegenüber dem ETF-Sparplan. Das beinhaltet die Förderung des Staates plus die Förderung des Arbeitgebers und die Ersparnisse, die sich aus dem Gesetz ergeben.
  • Richtig gestaltet, umfasst die bAV über viele Garantiebausteine. Was bedeutet das? „Mit der richtigen Gestaltung können Anleger sogar mit Garantien und der nachträglichen Versteuerung einen guten ETF schlagen.“

Ein Blick auf die Arbeitgeber-Perspektive: „Würden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine garantiefreie bAV anbieten, würde dieses Produkt immer gegen einen ETF gewinnen. Das bezieht allerdings das Ignorieren der Einstandspflicht mit ein. Da diese Risikofreudigkeit aber nicht als Voraussetzung angesehen werden kann, ist die Einstandspflicht an dieser Stelle der größte Stolperstein“, weiß der Experte.

Die Einstandspflicht in der bAV

Was besagt die Einstandspflicht? Paragraf 1 Abs. 1 Satz 3 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) besagt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einsteht. Auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. „Solange Arbeitgeber schulden, dass das Geld in einer gewissen Garantiemenge ausgezahlt wird, werden sie ihrer Einstandspflicht nachkommen. Meine Empfehlung ist es, eine Balance zu finden zwischen dem, was garantiert wird und dem, was an Rendite möglich ist.“

So schlägt die bAV den ETF-Sparplan nicht

Greifen die genannten Komponenten ineinander, geht die Gleichung auf. Demnach stellt die bAV eine bessere Option für die Altersvorsorge dar als ein ETF-Sparplan. Das ist allerdings nur ein Teil der Betrachtung. Es besteht auch der Fall, in dem der ETF-Sparplan die bessere Wahl ist. „Wenn Anleger ein klassisches altes bAV-Produkt haben mit hohen Magen, festgeschriebenen Garantien und einem geringen Investment-Anteil. In diesem Fall verliert die bAV häufig den Wettbewerb gegen den Markt – gerade bei hohen Inflationsphasen.“

Fazit: bAV oder ETF-Sparplan?

Mit börsengehandelten Indexfonds können Anleger einfach ein Vermögen aufbauen. Über die Jahre hinweg sorgen ETFs für ein Wachstum in dem Depot. Die zu erwartende Rendite kann allerdings nicht vorausgesagt werden. Auch die bAV ist eine gute Möglichkeit, um privat für das Alter vorzusorgen. Welche Faktoren müssen in der bAV gegeben sein, damit ein ETF-Sparplan geschlagen werden kann?

  1. Anleger sparen aus dem Brutto-Einkommen, sprich sie sparen Steuern und Sozialabgaben.
  2. Arbeitgeber müssen den bAV-Sparplan ihrer Angestellten in der Regel mit mindestens 15 Prozent fördern.
  3. Arbeitgeber fördern mehr als die Mindestleistung.
  4. Anleger wählen ein bAV-Produkt mit einem starken Investment, zum Beispiel einem ETF.

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

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